1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Gesundheit: Kretschmer: Krankenhausreform darf nicht Realität werden

EIL

Gesundheit Kretschmer: Krankenhausreform darf nicht Realität werden

Von dpa 31.03.2023, 05:23
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, kommt vor Beginn der Sitzung des Sächsischen Landtags zum Plenarsaal.
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, kommt vor Beginn der Sitzung des Sächsischen Landtags zum Plenarsaal. Robert Michael/dpa

Berlin/Dresden - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform noch stoppen. „Die Krankenhausreform, die Herr Lauterbach sich ausgedacht hat, darf auf keinen Fall Realität werden“, sagte Kretschmer t-online vor einem Treffen der Ost-Ministerpräsidenten mit dem Gesundheitsminister.

In Sachsen wären durch die Reformpläne bis zu zehn der insgesamt 120 Standorte von einer Schließung bedroht. „Dabei haben wir unsere Krankenhauslandschaft schon in den 90er-Jahren konsolidiert und das Kliniksystem tragfähig und finanziell vernünftig aufgestellt.“ Man könne nicht von Berlin aus für das Vogtland, die Schwäbische Alb und den Harz planen, sagte Kretschmer. „Deshalb muss der gesamte Prozess der Krankenhausreform zurück auf Anfang.“

Die ostdeutschen Länderchefs treffen sich am Freitag (11.00 Uhr) auf einer Sonderkonferenz in Berlin mit Lauterbach. Thema ist die medizinische Versorgung. An dem Treffen in der sächsischen Landesvertretung beim Bund nimmt auch der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), teil.

Ein Schwerpunkt der Konferenz unter Vorsitz von Kretschmer ist die Krankenhausreform. Zudem geht es um die Sicherstellung der Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen des Ostens sowie um eine bessere Datengrundlage für die Gesundheitsforschung.

Lauterbach will nach bisherigen Angaben Eckpunkte für ein Gesetz zur Krankenhausreform bis zur Sommerpause vorlegen. Allerdings kündigten mehrere Bundesländer an, die Reform per Rechtsgutachten auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, weil ihrer Ansicht nach zu weit in die Kompetenz der Länder bei der Krankenhausplanung eingegriffen würde. Die Pläne der Ampel-Koalition zielen etwa darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen.