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«Körperwelten» «Körperwelten»: Hamburg macht Auflagen für Leichen-Ausstellung

07.08.2003, 11:54

Hamburg/dpa. - Die Leichenschau «Körperwelten» soll auch in Hamburg nur in eingeschränkter Form gezeigt werden. Das zuständige Bezirksamt Mitte hat dem Ausstellungsleiter Gunther von Hagens schriftliche Auflagen gemacht. «Klamauk mit Leichen werden wir nicht zulassen», sagte Behördensprecher Gerthold Roch am Donnerstag. Die Schau soll vom 30. August bis 4. Januar im ehemaligen Erotic-Art- Museum an der Reeperbahn zu sehen sein. Die Behörde hat in ihrem Brief an von Hagens unter anderem die Zurschaustellung einiger Exponate untersagt.

Zu diesen gehören «Torwart von unten», «Schubladenmann» und das «Scheuende Pferd mit Reiter». Die Hamburger Behörde beruft sich dabei auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in dieser Sache vom 21. Februar dieses Jahres. Danach gilt die im Grundgesetz garantierte Würde des Menschen auch nach dem Tod für den Umgang mit Leichnamen. In München ist die Schau noch bis 17. August zu sehen. Rund 760 000 Menschen besuchten die Ausstellung dort seit März.

Außerdem beruft sich die Behörde auf Paragraf 10 des Hamburger Bestattungsgesetzes, wonach «Leichen wissenschaftlichen Zwecken nur zugeführt werden dürfen, wenn eine schriftliche Zustimmung des Verstorbenen vorliegt». Das Bezirksamt hat von Hagens aufgefordert, diese schriftlichen Zustimmungen anhand seiner Exponate vorzulegen. Auch in dem Münchner Rechtsstreit ging es um dieses Thema. Der Leichenpräparator, der sich vor allem in China aufhält, hatte eidesstattlich versichert, dass die Zustimmungen vorliegen, diese aber nicht gezeigt, um - wie er sagte - die Anonymität der plastinierten Menschen zu wahren.