Krankenkassenbeiträge Köpping: „Das Schlimmste verhindert“ bei Klinik-Sparpaket
Die Krankenhäuser sollen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge nicht über Gebühr belastet werden. Nach einem Kompromiss sind nun der Bundestag und der Bundesrat am Zug.

Dresden - Der Kompromiss zu den Krankenkassenbeiträgen im neuen Jahr dürfte nach Einschätzung von Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) die Krankenhäuser nicht nachhaltig belasten. Man habe im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erreicht, dass die Sparwirkung auf das Jahr 2026 begrenzt werde. Die Bremse für die Vergütung schmälere nicht die Ausgangsbasis für die Folgejahre. „Damit konnten wir weitere negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser vermeiden und somit das Schlimmste verhindern“, sagte Köpping der Deutschen Presse-Agentur.
Köpping: Kliniken leisten großen Beitrag für stabile Beiträge
Köpping zufolge habe man das zuvor von der Bundesregierung ursprünglich geplante Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen auf Kosten der Krankenhäuser nicht mittragen können. Mit Einsparungen bei den Vergütungen im kommenden Jahr leisteten die Kliniken nun einen großen Beitrag zur Beitragsstabilisierung. Köpping ist zuversichtlich, dass der Kompromissvorschlag auch Zustimmung im Bundestag und Bundesrat findet. Sie hatte in ihrer Eigenschaft als stellvertretende Ministerpräsidentin am Vermittlungsausschuss teilgenommen.
Der Vermittlungsausschuss hatte sich am Mittwochabend in Berlin auf einen Kompromiss in der Streitfrage einer vorgesehenen Ausgabenbremse bei den Krankenhäusern geeinigt. Einsparungen bei den Klinik-Vergütungen 2026 sollen demnach nicht zu einer niedrigeren Ausgangsbasis für Folgejahre führen.
Die Länderkammer hatten das vom Bundestag beschlossene Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im November gestoppt. Der Widerstand der Länder richtete sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken, die den Großteil des Pakets von zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Dafür soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Dies soll dazu beitragen, die Zusatzbeiträge der Kassen zum 1. Januar 2026 zu stabilisieren.