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Jugendstrafrecht Kontroverse Debatte zum Jugendstrafrecht im Landtag

Sollen künftig auch schon 12-Jährige ins Gefängnis? Die Debatte um härteres Jugendstrafrecht spaltet die Fraktionen im Landtag. Justizministerin Constanze Geiert wirbt für eine Reform.

Von dpa Aktualisiert: 05.02.2026, 13:31
Der Sächsische Landtag ist bei einer Verschärfung des Jugendstrafrechts uneins. (Archivbild)
Der Sächsische Landtag ist bei einer Verschärfung des Jugendstrafrechts uneins. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Dresden - Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hält angesichts zunehmender Gewaltkriminalität ein schärferes Jugendstrafrecht für geboten. Bei einer Debatte im Landtag warb sie für eine Reform. Es könne keine zwei Meinungen darüber geben, dass man handeln müsse. „Die Situation ist ernst“, sagte die Ministerin. Die Gewaltkriminalität nehme zu und habe 2024 mit bundesweit mehr als 217.000 Fällen einen neuen Höchststand erreicht. Besonders die Zunahme bei tatverdächtigen Kindern um 11,3 Prozent und bei Jugendlichen um fast vier Prozent bereite Sorge.

Erhöhte Gewaltbereitschaft und bandenmäßiges Vorgehen

„Hinter diesen Zahlen verbergen sich mehr Intensivtäter, eine erhöhte Gewaltbereitschaft und bandenmäßiges Vorgehen“, so Geiert. Es gebe immer mehr kriminelle Biografien schon im jungen Alter. Dabei gehe es nicht nur um vereinzelte Fehltritte, sondern um schwerwiegende Fälle mit langer Vorgeschichte: „Fälle, in denen die Jugendarbeit nichts mehr beheben kann oder Jugendliche bislang durch Jugendarbeit nicht erreicht worden sind.“

Hemmschwelle für Gewalt sinkt, Radikalisierung im Netz

Der Grad der Verrohung deute darauf hin, dass hier gesellschaftlich sehr viel mehr ins Wanken gerät, sagte die Ministerin. Vor allem auch Kinder und Jugendliche selbst seien als Opfer von Jugendkriminalität betroffen. Die Gründe für diese Entwicklungen seien vielfältig. Geiert nannte etwa eine Zunahme von Drogenkonsum, sinkende Hemmschwellen für Gewalt bei jungen Migranten und Radikalisierungen im Internet und Social Media. 

Ministerin wirbt für Reform des Jugendstrafrechts

Geiert warb für eine Reform des Jugendstrafrechts. Die aktuelle Situation entspreche kaum noch der Ausgangslage, in der das Jugendgerichtsgesetz vor vielen Jahren in Kraft trat. Deshalb brauche man ein Paket für einen besseren Jugendschutz, um kriminelle Karrieren zu verhindern, bevor sie entstehen.

Nach Ansicht der Ministerin muss die Cannabis-Gesetzgebung auf ein Maß zurück, das die Kriminalität bekämpft und die Gesundheit der jungen Leute schützt. Dafür werde sich Sachsen auf Bundesebene einsetzen. Zudem unterstütze man den Vorschlag aus Bayern zur Einführung eines gerichtliches Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder.

Geiert: Auch für strafunmündige Täter müssen Stoppregeln gelten

„Auch bei strafunmündigen Intensivtätern muss der Rechtsstaat klare Stoppregeln setzen dürfen“, so Geiert. Auch bei ihnen müsse es eine Aufarbeitung der Tat geben - und zwar im Beisein der Staatsanwaltschaft, des Jugendgerichts und der Eltern. Zudem werde ihr Ressort einen Gesetzentwurf zur Vorlage im Bundesrat vorbereiten, mit dem das Strafrecht bei den 18- bis 21-Jährigen verschärft wird.

Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende nur als Ausnahme

Laut Geiert soll für Heranwachsende zuerst das Strafrecht für Erwachsene gelten und Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmefällen. Man sende falsche Signale, wenn sich Betroffene immer auf das mildere Strafrecht verlassen könnten. Aber auch beim Jugendstrafrecht müsse man nachsteuern und die Strafe in besonders schweren Taten wie Mord auf bis zu 15 Jahre erhöhen. 

Ministerin will bei jungen Leuten möglichst kurze Verfahren

Die Ministerin hält es zudem für notwendig, lange Verfahrensdauern bei Jugendstrafverfahren zu reduzieren. Hier sei es besonders wichtig, die Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen. Auch jungen Menschen müsse klar sein, dass ihr Handeln Folgen hat. Man müsse das richtige Maß zwischen effektiver Gefahrenabwehr und wirksamer Erziehung finden. 

CDU erhält Contra von BSW, SPD, Grünen und Linken

Zuvor sprachen sich in einer Debatte nur Vertreter der CDU und AfD für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. Bei allen anderen Fraktionen stieß das auf Ablehnung, sie lehnten eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von Kindern und ihre geschlossene Unterbringung ab. Ines Biebrach (BSW) fühlte sich an jemanden erinnert, der bei Zahnweh lieber Schmerztabletten nimmt, statt beim Zahnarzt das Übel an der Wurzel behandeln zu lassen. 

Die CDU-Abgeordnete Susan Leithoff sprach von einer veränderten Realität und sah den Rechtsstaat oft zu spät kommen. Sie erinnerte an eine Leipziger Kinderbande mit zwei Elfjährigen an der Spitze, die für mehr als 100 Straftaten wie Raub und Körperverletzung verantwortlich sind. Der Staat stoße an seine Grenzen. Eine Reform des Jugendstrafrechts müsse nicht härter bedeuten, sondern „früher, klarer nachvollziehbarer“.

Kindeswohl soll im Vordergrund stehen

Mehrere Rednerinnen aus verschiedenen Fraktionen verwiesen auf das Primat des Kindeswohls. Statt einer Bekämpfung der Symptome brauche man eine Ursachenbekämpfung, alles andere sei Symbolpolitik, hieß es etwa. Die SPD-Abgeordnete Sophie Koch führte an, dass es bereits heute unterhalb der Strafmündigkeit Möglichkeiten zum Eingreifen gibt. 

Linke-Politikerin Juliane Nagel stellte die Relation her und warf der CDU vor, mit dem „Vorschlaghammer auf ein Nüsschen“ zu schlagen. Die Zahl von Straftaten durch Kinder sei gestiegen. Sie würden aber bei Gewaltstraftaten nur einen verschwindend geringen Anteil der Tatverdächtigen haben. Die CDU lenke von eigenem Versagen ab. „Die Jugendhilfe darbt, Prävention wird gekürzt, Kinder- und Jugendpsychiater sind überlastet, Schulen am Limit. Kinder brauchen frühe Hilfe, keinen frühen Knast.“