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Streit mit der Stadt Köln: Sturz über lose Gehwegplatte: Bürgersteig wird für 77-jährigen Kölner Arno Krämer zum Bürgerhorror

02.05.2018, 09:54
Arno Krämer zeigt mit seiner Krücke auf den Unfallort in Köln, wo Gehwegplatten lose sind.
Arno Krämer zeigt mit seiner Krücke auf den Unfallort in Köln, wo Gehwegplatten lose sind. Adnan Akyüz

Köln - Er wollte einkaufen gehen – und landete mit entstelltem Gesicht und angeknackster Wirbelsäule in der Klinik. Für den 77-jährigen Kölner Arno Krämer wurde der Gehweg zur Stolperfalle. 

Der Unfall passierte auf dem Weg zum Supermarkt. Mit seiner Ehefrau wollte Arno Krämer „etwas zum Naschen für abends vor dem Fernseher“ kaufen. Der Senior erklärt gegenüber dem Express: „Ich bin ganz normal gelaufen. Plötzlich hat sich eine Gehwegplatte nach vorne abgesenkt und ich bin mit meinem linken Fuß am hinteren Ende der Platte hängengeblieben und gestürzt. Da habe ich ein Knacken gehört.“

Der Rentner fiel ungeschützt auf sein Gesicht. Seine Frau klingelte sofort an einer Haustür. Ein Notarzt wurde gerufen. Während Arno Krämer erstbehandelt wurde, nahm die Polizei den Unfall auf. Der Verletzte wurde erst ins St. Vinzenz Krankenhaus, später in die Uniklinik gebracht.

Krämer will nach Sturz nicht unters Messer

„Der Arzt sagte mir, dass eine Operation an der Wirbelsäule nötig ist, aber die Narkose für mich riskant sei.“ Eine OP hat Krämer deshalb bis heute vermieden. „Solange ich noch einigermaßen gehen kann, will ich nicht unters Messer.“ Aber: Alleine traue er sich nicht mehr raus. Die Ärzte attestieren dem Rentner eine Gang- und Standunsicherheit. 

Was den Rentner zudem schmerzt: Beim Unfall (es war der 13. Februar 2015) nahmen seine Brille, Jacke und Hose Schaden. Um seinen Anspruch auf Schadensersatz bei der Stadt geltend zu machen, wandte sich Arno Krämer an das Rechtsamt. Er berechnete insgesamt 800 Euro. Aber die Antwort war ernüchternd.

Mangels Aussicht auf Erfolg: Krämer muss auch noch Anwaltskosten zahlen

„Mir wurde gesagt, dass ich die andere Straßenseite hätte nehmen können und vorsichtiger sein müsste“, ärgert er sich. Also schaltete Arno Krämer einen Anwalt ein. Doch das Landgericht sprach dem Rentner die Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg ab. Die Richter orientieren sich oft an dem weisenden Urteil des Bundesgerichtshofs, das sinngemäß entschieden hatte, dass nicht das gesamte Stadtgebiet ständig in Schuss gehalten werden kann.

Dazu steht der Kölner in der Beweispflicht. Um rechtlich weiter vorzugehen, müsste Arno Krämer teure Gutachten erstellen lassen, die er sich nicht leisten kann. „Mit meiner Frau bekommen wir insgesamt knapp 900 Euro Rente“, erklärt er. Jetzt muss er auch noch Anwaltskosten in Höhe von 470 Euro zahlen.

So kommen Bürger an ihr Recht bei Gehweg-Unfällen

Wenn Fußgänger in Köln einen Unfall wegen einer losen Gehwegplatte haben und sich dabei verletzen, können sie bei beim städtischen Rechtsamt einen Antrag auf Schadensersatz einreichen. Der wird dann darauf geprüft, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Wichtig ist dabei Ort, Datum und Belege wie Fotos anzuhängen.

Denn Antragsteller sind in der Beweispflicht. Bei einem abgelehnten Antrag steht der Weg für eine Klage offen. Das Rechtsamt bearbeitet derzeit 174 Rechtsfälle mit Schadensersatzansprüchen aus 2017. Von 106 Streitfällen ist in 2016 gerade mal in vier Fällen gezahlt worden - insgesamt schlappe 1035,52 Euro. 2015 waren es zehn Fälle mit knapp 30.000 Euro. (red)