Landtag Koalition: Solaranlagen für Landschaftsschutzgebiete

Potsdam - Zum Ausbau der Öko-Energien hält die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg auch Solaranlagen in bestimmten Landschaftsschutzgebieten für sinnvoll. Es gehe darum, sich auch schwierigen Themen zu nähern wie der „Frage einer behutsamen Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für die Photovoltaik“, sagte Energieminister Jörg Steinbach (SPD) am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde des Landtags zur Energiepolitik.
Viele Kommunen befänden sich teilweise oder ganz in diesen Schutzgebieten. Die Bewohner seien bisher von Modellen wie dem Bürgerstrom „komplett ausgeschlossen“. „Man muss es behutsam machen, aber man muss es an der Stelle angehen.“
Der Landtag stimmte mit der Mehrheit von SPD, CDU und Grünen dafür, dass die Landesregierung einen Katalog von Kriterien aufstellt, um Photovoltaik-Anlagen auch für Kommunen und Agrarbetriebe zu ermöglichen, die weit überwiegend in Landschaftsschutzgebieten liegen. Die Flächen sollten nach einem Rückbau der Anlagen wieder zu landwirtschaftlichen oder Naturschutzflächen werden. AfD und Linke stimmten gegen den Antrag, die Freien Wähler enthielten sich.
Etwas mehr als ein Drittel der Fläche Brandenburgs sind Landschaftsschutzgebiete, von denen es rund 110 im Land gibt. Aus der Opposition kam Kritik. Der Freie-Wähler-Abgeordnete Philip Zeschmann kritisierte, die Koalition wolle erstmals den Status von Landschaftsschutzgebieten aufheben. Die Linke-Politikerin Anke Schwarzenberg verwies darauf, dass die Kommunen darüber entscheiden sollten.
Der SPD-Agrarpolitiker Johannes Funke sagte, die Menschen in ländlichen Regionen könnten damit neue Einkommensquellen erschließen. Die Anlagen müssten sich allerdings in die Landschaft integrieren können. Der CDU-Abgeordnete Julian Brüning sagte, die Öffnung solle unter strengen Kriterien erfolgen.
Die AfD-Fraktion kritisierte vor allem die Pläne der Bundesregierung für das umstrittene Heizungsgesetz, um den Abschied von Gas- und Ölheizungen einzuläuten. Sie warnte, das sorglose Einbauen von Wärmepumpen in ungeeignete Gebäude ziehe hohe Kosten nach sich und könne die Stromerzeugung überlasten. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden.