Sexuelle Gewalt Klinikum Chemnitz hilft Opfern sexueller Gewalt bei Nachweis
Opfer von sexueller Gewalt zögern oft aus Scham den Gang zur Polizei. Das Klinikum Chemnitz hat für Betroffene einen Schutzraum geschaffen, um Spuren der Gewalt vertraulich zu sichern.

Chemnitz - Das Klinikum Chemnitz bietet weiblichen Opfern sexueller Gewalt ab sofort die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung an. Dabei sollen in einer geschützten Umgebung Beweise und Spuren gesichert werden, teilte das Klinikum mit. Viele Betroffene scheuten aus Scham, Angst oder Unsicherheit den Weg zur Polizei. Die Spurensicherung biete eine wichtige Grundlage für mögliche spätere rechtliche Schritte und erhöhe die Chancen auf eine erfolgreiche Verfolgung der Täter.
Ärztliche Schweigepflicht gilt
„Mit der vertraulichen Spurensicherung durch medizinisches Personal können Beweise wie DNA-Spuren und Verletzungen gesichert sowie versorgt werden, ohne, dass unmittelbar eine Anzeige erstattet werden muss“, hieß es. Die Anonymität bleibe streng gewahrt, es gelte die ärztliche Schweigepflicht. Ärzte könnten nicht gegen den Willen Betroffener Anzeige erstatten, teilte das Klinikum mit.
Die Beweise sollen ein Jahr aufbewahrt bleiben. Entscheidet sich die Betroffene in dieser Zeit für eine Anzeige des Übergriffs, kann sie auf die gesicherten Spuren zurückgreifen. Das Angebot richtet sich nur an Frauen.
„Die vertrauliche Spurensicherung entlastet die Betroffenen, in dem sie eine zeitliche Flexibilität schafft, um in Ruhe über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden“, erklärte Johanna Rose, Oberärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Spuren müssen möglichst zeitnah gesichert werden
Nach Angaben des Klinikums ist es nach sexualisierter Gewalt besonders wichtig, zeitnah Spuren zu sichern. Betroffene könnten sich zu jeder Tages- und Nachtzeit an das Klinikum wenden. Die Person sollte sich möglichst ungeduscht und mit der Kleidung, die zum Tatzeitpunkt getragen wurde, in der Notaufnahme der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorstellen. Zuerst finde ein ärztliches Gespräch statt, der geschilderte Tathergang werde schriftlich dokumentiert. Dann erfolge eine körperliche und gynäkologische Untersuchung.