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Karlsruhe Karlsruhe: Angeklagter wird von Experten belastet

13.07.2004, 18:31
Autobahnraser Rolf F. (l) und sein Anwalt Ulrich Schweizer. (Foto: dpa)
Autobahnraser Rolf F. (l) und sein Anwalt Ulrich Schweizer. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/dpa. - Der als Karlsruher «Autobahnraser» angeklagteDaimlerChrysler-Ingenieur hätte seinen Mercedes trotz hohen Temposnoch im letzten Moment abbremsen können. Der tödliche Unfall einesKleinwagens hätte so vermieden werden können, meinten zweiVerkehrsexperten am Dienstag im Berufungsprozess vor dem LandgerichtKarlsruhe. Als der Mercedes dicht von hinten auffuhr, versuchte diejunge Mutter am Steuer jedoch auszuweichen und kam von der Straße ab.Die 21-Jährige und ihre 2-jährige Tochter starben.

Dennoch zeigten die beiden Experten Verständnis für das letztlichfolgenschwere Ausweichmanöver der jungen Mutter: «Wenn von hinten eindeutlich schnelleres Fahrzeug dicht herankommt, ist zu befürchten,dass das vorausfahrende Fahrzeug irgendetwas Dummes tut», sagte ein68-jähriger Verkehrsingenieur. In jedem Fall sei so eine Situation«äußerst kritisch».

Unklar erschien am Dienstag, warum die junge Mutter mit ihremKleinwagen auf der linken Spur unterwegs war. «Die Autobahn war frei,sie hätte aus meiner Sicht auf die mittlere Spur wechseln können»,sagte ein Zeuge. Er widersprach damit den Angaben anderer Zeugen. Dergelernte Krankenpfleger gab weiter an, dass der Mercedes dicht aufden Kleinwagen auffuhr: «Ich dachte, die berühren sich.»

Der 35-jährige DaimlerChrysler-Ingenieur hat nach Überzeugung derStaatsanwaltschaft vor rund einem Jahr durch Drängelei auf derAutobahn 5 den Tod der von Mutter und Tochter verschuldet. Derdirekte Vorgesetzte des Angeklagten sagte auf Nachfragen desVorsitzenden Richters, der auf die strafrechtlichen Konsequenzeneiner Falschaussage verwies, der Angeklagte habe am Tag desGeschehens viel über den Unfall nachgedacht und einen unsicherenEindruck gemacht.

Die Frau hatte nach dem Auffahren des rund 500 PS starken Mercedesihren Kia nach rechts gerissen und war in einen angrenzenden Waldgerast. Das Karlsruher Amtsgericht verurteilte den 35-Jährigen imFebruar wegen fahrlässiger Tötung zu einer anderthalbjährigenHaftstrafe ohne Bewährung. Zum Beginn der Berufungsverhandlung voreiner Woche bestritt der Angeklagte erneut jegliche Verwicklung inden tödlichen Unfall.

Am Fahrbahnrand der Autobahn 5 bei Karlsruhe sind zwei Kreuze zu sehen. Diese weisen auf einen Unfall hin, bei dem am 14. Juli 2003 eine 21 Jahre alte Frau und deren zweijährige Tochter getötet wurden.(Foto: dpa)
Am Fahrbahnrand der Autobahn 5 bei Karlsruhe sind zwei Kreuze zu sehen. Diese weisen auf einen Unfall hin, bei dem am 14. Juli 2003 eine 21 Jahre alte Frau und deren zweijährige Tochter getötet wurden.(Foto: dpa)
dpa