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Spaghettimonster-Kirche Juristischer Streit um "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" geht weiter

Von Jeanette Bederke 13.04.2016, 14:42
Schilder der «Nudelmesse» sind in Templin (Brandenburg) noch immer zu sehen.
Schilder der «Nudelmesse» sind in Templin (Brandenburg) noch immer zu sehen. dpa-Zentralbild

Frankfurt (Oder) - Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch künftig in Templin (Uckermark) nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine „Nudelmesse“ werben. Das hat das Landgericht Frankfurt(Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden. Doch die letzte Nudel ist noch nicht gegessen:

Der Verein bezeichnet sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft. Er hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die „Nudelmesse“ für jeden Freitag angekündigt wird.

Klage abgewiesen

Der beklagte Landesbetrieb Straßenwesen habe eine mögliche mündliche Vereinbarung mit dem Religions-Satire-Verein wirksam schriftlich gekündigt, sagte Richterin Sabine Selbig. „Die Klage wird abgewiesen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Verein eine Weltanschauungsgemeinschaft ist oder nicht.“

Dass die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste, wie die etablierten Kirchen, die mit Schildern für ihre Gottesdienste werben, darauf hatte der Templiner Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida gepocht.
Mit dem Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen hatte er demnach im Dezember 2014 im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert eine mündliche Vereinbarung geschlossen, wonach die „Kirche der fliegenden Spaghettimonster“ an allen vier Ortseingängen von Templin Hinweisschilder an eigenen Masten aufstellen darf: Unter dem Abbild eines glubschäugigen Spaghettimonsters wird über die „Nudelmesse“, jeden Freitag um 10 Uhr informiert. Diese Vereinbarung hatten Vertreter der Behörde bestritten.

Nur ein Zwischenschritt

Für „Pastafari“ (Anhänger der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ bezeichnen sich selbst so) Weida kam die Klageabweisung nicht überraschend. „Dieses Urteil ist nur der Schritt in die nächste Instanz“, kommentierte er. „Wir werden in Berufung gehen. Zudem prüfe die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetruges gegen die Justiziarin der Landesbehörde, die jegliche Vereinbarung mit dem Verein zum Prozessauftakt bestritten hatte. „Für das, was am 9. Dezember 2014 vereinbart wurde, gibt es Zeugen“, beharrte der 65-Jährige.

Die „Nudelmesse“-Schilder hängen ungeachtet dessen an den vier Ortseingängen von Templin. Bürgermeister Detlef Tabbert (Die Linke) hat ihnen einen Platz an städtischen Masten gewährt, an denen der Ort über seine Städtepartnerschaften informiert. „Er hat mir gestern noch einmal versichert, dass sie dort hängen bleiben dürfen, bis die Sache endgültig juristisch geklärt ist“, versicherte der Templiner „Pastafari“. (dpa)