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Kriminalität Junger Mann wegen Zwangsprostitution verurteilt

Weil er seine minderjährige Freundin zur Prostitution gedrängt hat, ist ein 21-Jähriger in Göttingen verurteilt worden. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht Umstände, die im Prozess herauskamen.

Von dpa 22.05.2025, 09:04
Das Gericht verurteilte den heute 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Archivbild)
Das Gericht verurteilte den heute 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Archivbild) Swen Pförtner/dpa

Göttingen - Wegen schwerer Zwangsprostitution ist ein junger Mann am Amtsgericht Göttingen zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht in Niedersachsen sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 19-Jährige seine damals 15 Jahre alte Freundin zur Prostitution gedrängt hatte.

Der Angeklagte habe jedoch gewusst, dass seine Freundin minderjährig war, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage mit. „Er hat ihre Prostitutionstätigkeit ausgenutzt und gefördert und dabei auch Drohungen als Druckmittel eingesetzt.“ 

Der Anklage zufolge spielte sich das Geschehen im Juli und August in Göttingen ab. Der heute 21-Jährige soll demnach dem Mädchen vorgespielt haben, in sie verliebt zu sein. Mit Liebesbekundungen, Beleidigungen und Drohungen soll er sie dann dazu gebracht, sich zu prostituieren. Sie habe demnach 2.000 Euro verdienen sollen. Ihr verdientes Geld habe sie komplett dem Angeklagten geben sollen, damit dieser angebliche Schulden begleichen kann. 

Angeklagter zeigt sich geständig

Nach Angaben des Gerichts stellte sich bei der Verhandlung heraus, dass die 15-Jährige sich nach eigenen Angaben bereits prostituierte, als der Angeklagte sie damals kennenlernte. Sie habe sich auch ihm gegenüber zunächst als älter ausgegeben. Der Angeklagte habe aber gewusst, dass sie noch nicht 18 Jahre alt war, teilte der Gerichtssprecher mit.

Zu Beginn des Prozesses am Mittwoch wurde die Öffentlichkeit zum Schutz der Zeugen und des Opfers ausgeschlossen. Zunächst war geplant, dass der Prozess im Juni fortgesetzt werden sollte - es gab dann aber noch am gleichen Tag ein Urteil. 

„Nach der geständigen Einlassung des Angeklagten und der Vernehmung der Zeugin, stand für das Gericht fest, dass beide immer noch ein Paar sind und mittlerweile ordentlichen Beschäftigungen nachgehen“, teilte der Gerichtssprecher mit. Die Jugendstrafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, da der Angeklagte zum ersten Mal verurteilt wurde. Außerdem bereue er seine Tat aufrichtig.