Parteien Junge Alternative Sachsen-Anhalt will sich im März auflösen
Der sachsen-anhaltische Landesverband des AfD-Nachwuchses Junge Alternative gilt als gesichert rechtsextrem. Nun plant die Organisation ihre Auflösung. Welche Konsequenzen hat das?

Magdeburg - Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) will sich im März in Sachsen-Anhalt auflösen. „Hierfür müssen selbstredend die Mitglieder des Landesverbandes mehrheitlich zustimmen“, sagte der JA-Landesvorsitzende Christian Mertens der Deutschen Presse-Agentur. Für Anfang März soll eine entsprechende Versammlung einberufen werden.
Die Mitglieder sollen danach über weitere Schritte in der Jugendarbeit schriftlich informiert werden. Die Junge Alternative Sachsen-Anhalt hat nach eigenen Angaben aktuell 213 Mitglieder.
Anfang Februar hatte die JA bei einem Bundeskongress ihre Auflösung zum 31. März beschlossen. Der Schritt geht zurück auf einen Parteitagsbeschluss der AfD. Dieser sieht vor, die bisher weitgehend eigenständige JA durch eine neue Organisation zu ersetzen, die enger an die AfD gebunden ist. Die Partei soll damit größeren Durchgriff auf den Nachwuchs bekommen.
AfD-Nachwuchs schürt laut Verfassungsschutz Hass
Der JA-Bundesvorsitzende Hannes Gnauck hatte den Schritt auch mit dem drohenden Risiko eines Vereinsverbots begründet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die JA als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.
Auch der Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz so bewertet. Die Junge Alternative schüre Hass gegen Geflüchtete und verbreite Verschwörungstheorien wie die Erzählung von einem „vermeintlichen Bevölkerungsaustausch“, hieß es zur Begründung. Es lägen umfassende Verstöße gegen das Prinzip der Menschenwürde vor - vor allem gebe es völkische, fremden- und islamfeindliche sowie geschichtsrevisionistische Positionen.
Werden ehemalige JA-Mitglieder weiter beobachtet?
Gegen diese Einstufung ist die JA in Sachsen-Anhalt gerichtlich vorgegangen. Wie sich eine Auflösung auf das Verfahren auswirken könnte, ist noch unklar. „Da die Klägerin als Verein nach der eventuellen Auflösung nicht mehr existent wäre, bestünde von dieser Seite aus auch kein Interesse mehr an einer Fortführung des Verfahrens“, sagte Mertens. „Die daraus folgenden Konsequenzen werden wir mit dem Verwaltungsgericht klären.“
Der Verfassungsschutz wollte sich nicht näher dazu äußern, ob und wie ehemalige JA-Mitglieder nach der Auflösung weiter beobachtet werden könnten. Der Verfassungsschutz beobachte extremistische Bestrebungen unabhängig von deren Organisations- oder Rechtsformen, teilte das zuständige Innenministerium auf Anfrage mit.
Gegenüber der Öffentlichkeit gebe man grundsätzlich keine Auskünfte über die angewendeten Methoden der Sammlung und Auswertung von Informationen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. „Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe befürchten, dass die Gegner unserer Demokratie auf Grundlage dieser Informationen ihre Handlungen entsprechend anpassen.“