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Einsatz wegen Softair-Waffe Jugendlicher muss nach Amokalarm für Polizeieinsatz zahlen

Ein Jugendlicher hantiert mit einer Softair-Pistole auf einem Schulhof. Die Schule löst Amokalarm aus, die Polizei rückt an. Jetzt soll er 10.000 Euro zahlen – laut Gericht zu Recht.

Von dpa 08.07.2025, 17:40
Schwer bewaffnete Einsatzkräfte rückten im Herbst 2023 wegen einer Softair-Waffe an. Jetzt muss ein Jugendlicher für den Großeinsatz zahlen. (Archivbild)
Schwer bewaffnete Einsatzkräfte rückten im Herbst 2023 wegen einer Softair-Waffe an. Jetzt muss ein Jugendlicher für den Großeinsatz zahlen. (Archivbild) -/NMW-TV/dpa

Osnabrück - Nach dem Großeinsatz an einem Osnabrücker Schulzentrum im Herbst 2023 muss ein Jugendlicher 10.000 Euro für den Polizeieinsatz zahlen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies seine Klage gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Polizeidirektion ab, wie das Gericht mitteilte.

Der damals 14-Jährige war kein Schüler des betroffenen Schulzentrums, hielt sich am Vormittag des 28. September 2023 aber auf dem Schulhof auf und hantierte dort mit einer täuschend echt wirkenden Softair-Pistole. Die schwarze Plastikwaffe imitierte ein halbautomatisches Modell, der Lauf war innen rot gefärbt. Ein Lehrer entdeckte die Szene aus einem Nachbargebäude. Kurz darauf wurden der Amokalarm ausgelöst, Klassenzimmer verriegelt und die Polizei informiert.

Spielzeug mit echtem Schrecken

Der Vorfall löste einen der größten Schuleinsätze in der Stadt seit Jahren aus: Straßen wurden gesperrt, das Schulzentrum weiträumig abgeriegelt, Spezialkräfte durchsuchten das Gebäude, ein Polizeihubschrauber kreiste über dem Viertel. Eltern, Schüler und Lehrer wurden psychologisch betreut. Wenig später nahm die Polizei den Schüler und einen Freund außerhalb des Geländes fest.

Im März 2024 wurde der Jugendliche vom Amtsgericht Osnabrück wegen Störung des öffentlichen Friedens und Bedrohung verurteilt. Die Polizei stellte ihm daraufhin im November einen Gebührenbescheid über 10.000 Euro aus.

Das Verwaltungsgericht sieht die Forderung als rechtmäßig an: Der Jugendliche habe eine Gefahrenlage vorgetäuscht und die Folgen billigend in Kauf genommen. Die eingesetzte Waffe sei aus rund 15 Metern kaum von einer echten zu unterscheiden gewesen. Die Polizei habe rechtmäßig gehandelt, um Gefahren abzuwehren und das sei gebührenpflichtig.

Die Gebühren seien durch eine gesetzliche Obergrenze gedeckelt und in ihrer Höhe nicht zu beanstanden, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Schüler kann innerhalb eines Monats Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.