Implantate Implantate: Frau mit Silikonbusen darf Polizistin werden - Gerichtsurteil

Gelsenkirchen - Vor drei Jahren hatte ein Polizeiarzt entschieden, dass die 31-Jährige wegen ihrer Brustimplantate nicht zur Polizei darf. Es bestehe die Gefahr, dass die Einlage bei bestimmten Einsätzen reiße. Dagegen zog die Frau aus Dortmund vor Gericht.
Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose). Es liege aber unter 20 Prozent.
Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst. Die Berufung ist zugelassen.
Um in den Polizeidienst zu kommen, müssen Bewerber unter anderem gut schwimmen können, Frauen müssen mindestens 1,63 und Männer 1,68 Meter groß sein. Tätowierungen oder Piercings sind nicht erwünscht und werden einzeln beurteilt. (dpa)