Hintergrund Hintergrund: Die Störung der Totenruhe ist im Islam eine Sünde
Kairo/dpa. - Denn nach den religiösen Vorstellungen der Muslime allerKonfessionen darf ein Grab nur dann geöffnet oder zerstört werden,wenn die Leiche vollständig zu Staub zerfallen ist oder wenn das Grabin einem besetzten Gebiet liegt. Ansonsten gilt die Störung derTotenruhe als schwere Sünde. So verfügen beispielsweise vieleMuslime, die in Deutschland leben, dass sie in ihrem Herkunftslandbestattet werden, weil Gräber auf deutschen Friedhöfen in der Regelnach einigen Jahrzehnten eingeebnet werden.
Umgebettet werden darf die Leiche eines Muslims nur dann, wenn erkein richtiges islamisches Begräbnis erhalten hat. Das heißt, seineLeiche wurde nicht vorschriftsmäßig gewaschen, in ein weißes Tuchgehüllt und, begleitet von einem Gebet, beigesetzt. Dies ist zumBeispiel im Irak der Fall, wo nach der Entdeckung von Massengräbernaus der Zeit des Regimes von Saddam Hussein Tausende von Leichenexhumiert und erneut bestattet worden waren.
Ein Friedhof gilt im Islam als heiliger Ort. Ein Muslim wird sobeerdigt, dass sein Kopf in Richtung der «Kibla» (Gebetsrichtung,die sich an der Kaaba, dem islamischen Heiligtum in Mekka,orientiert) zu liegen kommt.