Hintergrund Hintergrund: Blackout
Hamburg/dpa. - Ob tatsächlich ein nichtkontrollierbares Versagen vorliegt, ist oft schwer zu beurteilen -vor allem von Verkehrssündern wird der Blackout nach Erfahrung vonJuristen gerne auch als Schutzbehauptung benutzt. In manchen Fällenist mit dem Begriff auch eine Erinnerungslücke durch einenvorübergehenden Gedächtnisverlust (Amnesie) gemeint.