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Hintergrund Hintergrund: Blackout

10.07.2006, 11:13

Hamburg/dpa. - Ob tatsächlich ein nichtkontrollierbares Versagen vorliegt, ist oft schwer zu beurteilen -vor allem von Verkehrssündern wird der Blackout nach Erfahrung vonJuristen gerne auch als Schutzbehauptung benutzt. In manchen Fällenist mit dem Begriff auch eine Erinnerungslücke durch einenvorübergehenden Gedächtnisverlust (Amnesie) gemeint.