Rechtsextremismus Haftstrafen nach Angriff auf SPD-Mitglieder beantragt
Mutmaßliche Neonazis reisen aus Sachsen-Anhalt nach Berlin zu einer rechten Demonstration. Als sie zufällig auf ein Paar mit SPD-Mützen treffen, kommt es zu Schlägen und Tritten.

Berlin - Nach einer Attacke auf SPD-Mitglieder im Bundestagswahlkampf in Berlin hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für vier mutmaßliche Neonazis aus Sachsen-Anhalt beantragt. Sie forderte für die Angeklagten im Alter von 17 bis 20 Jahren Jugendstrafen von zweieinhalb Jahren bis zu drei Jahren und vier Monaten.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt, wonach sich die jungen Männer unter anderem der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht haben. Es handele sich eindeutig um eine politisch motivierte Tat, sagte Staatsanwältin Nicola Schmidt vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Staatsanwältin: „Sie suchten Stress“
Die Angeklagten seien am 14. Dezember 2024 aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gereist, um an einer Demonstration des rechten Spektrums teilzunehmen. Dabei hätten sie von Anfang an die Provokation mit dem politischen Gegner gesucht. „Sie suchten Stress“, so Schmidt. Ihre rechtsextreme Gesinnung hätten die Angeklagten dabei offen zur Schau gestellt.
Bei der Anreise trafen die Männer laut Staatsanwältin zufällig an einer Bushaltestelle in Berlin-Lichterfelde auf ein Paar mit SPD-Kappen. „Mit äußerster Brutalität“ hätten sie den Mann geschlagen und ihn, als er am Boden lag, durch Tritte mit Springerstiefeln auch gegen den Kopf verletzt. Nur weil zwei zufällig anwesende Polizisten eingeschritten seien, sei Schlimmeres verhindert worden, so die Staatsanwältin. Die Polizisten seien ebenfalls attackiert und verletzt worden.
Drei Angeklagte in U-Haft
Die Angeklagten wurden am Tatort festgenommen. Drei von ihnen befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Urteil soll am Nachmittag gesprochen werden.
Ein 19-Jähriger hatte zu Prozessbeginn Anfang Mai gestanden. Er habe seine Gesinnung „auch mit Gewalt zum Ausdruck bringen wollen“, erklärte der junge Mann über einen seiner Verteidiger. Es tue ihm leid, er habe sich auf einem „Irrweg“ befunden. Ein 20-Jähriger äußerte ebenfalls Bedauern. „Es war nicht geplant, es hätte nicht dazu kommen dürfen“, hieß es in der Erklärung. Er bitte um Entschuldigung.