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Landgericht Bremen Haftstrafe wegen Brandstiftung in linkem Jugendzentrum

Ein Feuer in einem linken Jugendzentrum in Bremen hinterließ tiefe Spuren. Nun ist der Prozess gegen drei Männer aus der rechten Szene zu Ende. Einer soll für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Von dpa 22.05.2025, 13:03
Nach dem Brandanschlag auf ein Jugendzentrum in Bremen ist ein 29 Jahre alter Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. (Archivbild)
Nach dem Brandanschlag auf ein Jugendzentrum in Bremen ist ein 29 Jahre alter Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. (Archivbild) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Rund fünf Jahre nach einem Brand in einem linken Jugendzentrum in Bremen ist ein 29 Jahre alter Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Mann habe schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen. Motiv für die Tat im Februar 2020 war demnach Verachtung und Hass für Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Die Polizei ordnet den 29-Jährigen der rechtsextremistischen Szene zu. In der Tatnacht klebte er Aufkleber der Partei „Die Rechte“ ins Gebäude.

Er wollte Schaden beim „Feind“ anrichten

„Es war kein von langer Hand geplanter Anschlag“, sagte der Richter. Das Feuer sei aber auch nicht versehentlich entstanden, wie der Angeklagte behauptet hatte. Dem Gericht zufolge wollte der 29-Jährige für eine Störung und Schaden beim „Feind“ sorgen, als er im ersten Stock des linken Jugendzentrums einen Jackenärmel anzündete. Zur Tatzeit waren rund 30 Menschen bei einem Konzert im Erdgeschoss. Der Brand wurde bemerkt und gelöscht. Mehrere Besucher erlitten Rauchvergiftungen, bekamen psychische Probleme und brauchten eine Therapie. 

Keine Gehilfen, sondern Mitwisser

Die beiden anderen Angeklagten im Alter von 35 und 41 Jahren wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Sie waren keine Mittäter. Sie waren auch keine Gehilfen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Der Begriff des Mitwissers trifft es am besten.“ Die beiden waren mit dem 29-Jährigen im Gebäude. Laut Urteilsbegründung wussten sie von dem Feuer, holten aber keine Hilfe. Dem Gericht zufolge pflegten alle drei Angeklagte ein rechtsorientiertes Weltbild und gingen zu rechten politischen Veranstaltungen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.