Gerichtsurteil Gerichtsurteil: Kein Schmerzensgeld für zwei Mann in einer Einzelzelle

Karlsruhe/dpa. - (Aktenzeichen: 1 Ws 279/04 - Beschluss vom 31. Januar 2005)
Das Landgericht Karlsruhe hatte dem Gefangenen, der nach dpa-Informationen in der Vollzugsanstalt Heimsheim sitzt, zwar eineEinzelzelle zugestanden. Darauf hat er laut Strafvollzugsgesetz einenAnspruch. Seine weiter gehende Klage auf Feststellung einermenschenunwürdigen Unterbringung - Voraussetzung für einenSchmerzensgeldanspruch - wiesen Landgericht und OLG jedoch ab.
Die Doppelbelegung berühre den Kern der Menschenwürde nicht, daihm ein «ausreichender Rest an Subjektivität und Identitätverbleibe», befand das OLG. Entscheidend sei der vollständigabgetrennte Sanitärbereich. Zudem ermögliche die Grundfläche desRaumes den Insassen eine eigenständige Beschäftigung, wie Lesen,Basteln oder Gymnastik.
Im Juli 2004 hatte das Landgericht Karlsruhe in einem anderen Falleinem Häftling erstmals Schmerzensgeld wegen beengterHaftverhältnisse in einem baden-württembergischen Gefängniszugesprochen. Auch damals ging es um eine doppelt belegteEinzelzelle, allerdings mit einem nur durch einen Vorhangabgetrennten Sanitärbereich. Dem Land fehlen zahlreiche Haftplätze,um dem Anspruch auf Einzelunterbringung zu genügen. In einemniedersächsischen Fall hatte der Bundesgerichtshof im November solcheEntschädigungen grundsätzlich als möglich bezeichnet, bei einer nurzweitägigen Mehrfachbelegung aber abgelehnt.