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Verkehrspolitik Gericht: Sperren für Autos in Berlin-Mitte doch zulässig

Poller gegen den Autoverkehr in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte sind heftig umstritten. Anwohner und Geschäftsleute zogen vor Gericht - und unterlagen nun.

Von dpa Aktualisiert: 05.05.2025, 17:22
Ein Durchfahrtsverbot für Autos in einer Fahrradstraße durch den Berliner Bezirk Mitte ist laut Gericht rechtlich zulässig. (Archivbild)
Ein Durchfahrtsverbot für Autos in einer Fahrradstraße durch den Berliner Bezirk Mitte ist laut Gericht rechtlich zulässig. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Berlin - Die Umwandlung einer Straße in eine Fahrradstraße mit einem weitgehenden Durchfahrtsverbot für Autos durch den Berliner Bezirk Mitte war laut Gericht doch rechtmäßig. Das teilte das Verwaltungsgericht zu dem längeren Rechtsstreit um die Tucholskystraße zwischen Torstraße und Oranienburger Straße mit. 

Die Tucholskystraße wurde 2023 vom Bezirksamt, das von den Grünen geführt wird, zu einer Fahrradstraße erklärt. Radfahrer haben Vorrang, Anwohner dürfen aber weiter mit Autos fahren. Der Bezirk stellte allerdings zusätzlich Pfosten auf, um die Durchfahrt der Autos zu verhindern. Begründet wurde das mit einer Entschärfung von Gefahrensituationen. 

Dagegen klagten Anwohner und Betreiber von Restaurants, Galerien und Geschäften. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht, das Vorgehen des Bezirks sei nicht zulässig gewesen, weil eine Gefahrenlage nicht dargelegt worden sei. 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob die Entscheidung mit der Begründung auf, eine Gefahrenlage sei doch nachgewiesen worden. Sämtliche Maßnahmen seien zudem im Zusammenhang mit der Fahrradstraße in einer Anordnung gebündelt worden. 

Das Verwaltungsgericht schloss sich dem nun an und wies die Klage der Anwohner ab. Weil die Poller nur flankierende Maßnahmen zu der Fahrradstraße seien, bedürfe es auch nur einer einfachen und nicht einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage. Eine solche einfache Gefahrenlage sei durch erhöhte Unfallzahlen nachgewiesen. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Berliner Grünen begrüßten das Urteil und verwiesen auf einen ähnlichen Streit in Nord-Neukölln, wo Poller ebenfalls gerichtlich bestätigt wurden.