Zweiter Weltkrieg Gericht entscheidet über Flaggenverbot bei Gedenken
Das Gedenken zum Kriegsende vor 80 Jahren ist vom Krieg Russlands gegen die Ukraine geprägt. Fahnen mit Bezug zu Russland sind an den sowjetischen Ehrenmalen verboten. Dagegen wird nun geklagt.

Berlin - Über das Verbot sowjetischer Fahnen am Gedenktag zum Kriegsende an bestimmten Orten in Berlin entscheidet nun ein Gericht. Ein Verein will per Eilantrag beim Verwaltungsgericht durchsetzen, am Donnerstag und Freitag Gedenkveranstaltungen mit sowjetischen Fahnen abhalten zu dürfen. Das sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts.
Die Polizei hatte Fahnen und andere Symbole mit Bezug zu Russland an den drei sowjetischen Ehrenmalen wegen des Kriegs gegen die Ukraine untersagt.
Der Verein stellte seinen Eilantrag beim Verwaltungsgericht bereits in der vergangenen Woche. Das Gericht wollte noch am heutigen Dienstag oder am Mittwochmorgen über seine Entscheidung informieren. Die „Berliner Morgenpost“ hatte berichtet.
Für die zahlreichen Gedenkveranstaltungen an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 80 Jahren und die Befreiung von der Nazi-Herrschaft hatte die Polizei einen großen Einsatz zur Sicherheit angekündigt.
Verboten sind wie im Vorjahr außer russischen und sowjetischen Flaggen und Symbolen auch militärische Uniformen, Orden, Marsch- und Militärlieder sowie Symbole zur Unterstützung Russlands im Krieg gegen die Ukraine. Ausgenommen davon sind aber Kriegsveteranen, Diplomaten und Vertreter damals beteiligter Staaten.