Tierseuche Geflügelpest breitet sich aus - Sorge bei Landwirten wächst
Die Geflügelpest wird zur wachsenden Gefahr für Agrarbetriebe in Brandenburg. Nach dem Ausbruch in einer Entenmast gibt es neue Fälle. Ist der Zug der Kraniche besonders riskant?

Potsdam - Angesichts neuer Fälle der Geflügelpest in Brandenburg und im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern wächst die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche. In der Stadt Brandenburg an der Havel wurde der Verdacht auf Geflügelpest bei einer Graugans bestätigt, wie das Agrarministerium in Potsdam mitteilte. Weitere Fälle im Wildvogelbestand könnten folgen.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden im Teichland Linum mehrere tote Kraniche gefunden. Hier stehen laut Ministerium die Laborergebnisse noch aus. Der Landkreis teilte mit: „Mehr als 100.000 Kraniche ziehen derzeit über Deutschland. Mit dem Herbstzug der Vögel steigt auch das Risiko, dass das Vogelgrippevirus in Geflügelbestände eingetragen wird.“
Ministerium ruft zu erhöhter Vorsicht auf
Das Agrarministerium rief die Tierhalter - vor allem mit Geflügel im Freiland - zu erhöhter Vorsicht und zur Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen auf. Ein Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln müsse so weit wie möglich vermieden werden, hieß es. Futter, Einstreu und Wasser dürfen nicht zugänglich für Wildvögel sein.
„Gefahr für Geflügelhalter wächst“
Laut Agrarministerium kam es in Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zur brandenburgischen Landesgrenze zu einem erneuten Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb. Zudem sei das Virus bei Kranichen nachgewiesen worden. „Vor diesem Hintergrund wächst die Gefahr auch für die brandenburgischen Geflügelhalter“, hieß es vom Agrarministerium.
Entenzuchtbetrieb vor Tagen betroffen
In einem Entenzuchtbetrieb im Kreis Märkisch-Oderland mussten vor einigen Tagen fast 3.000 Enten getötet werden, weil ein hoch ansteckender Geflügelpest-Erreger festgestellt wurde. Es wurde eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, in der Geflügelhalter verstärkte Vorkehrungen einhalten müssen.
Auflagen vor allem bei Freilandhaltung
Hühner, Enten und Gänse dürfen nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung transportiert werden. Geflügel muss innerhalb der ausgewiesenen Zonen entweder im geschlossenen Stall stehen oder unter einem Schutznetz mit dichter Abdeckung - also gesichert gegen Wildvögel.
Die Stadt Brandenburg an der Havel wies Bürger darauf hin, dass tot entdeckte Wasser- oder Greifvögel nicht berührt werden sollen. Sie sollen dem Veterinäramt oder der Ordnungsbehörde gemeldet werden, damit die Tiere untersucht werden können.
Das Virus taucht seit Jahren immer wieder in Deutschland auf. Ist ein Bestand von einer hochansteckenden Variante befallen, werden in der Regel alle Tiere dort getötet. Menschen infizieren sich nur in sehr seltenen Fällen.