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Justiz Gefangene sollen mehr Geld dazuverdienen können

Geld verdienen zur Entschädigung von Opfern oder zur Tilgung von Schulden - das ist für Gefängnisinsassen möglich. Den Rahmen dafür will das Land nun verbessern.

Von dpa 06.05.2025, 14:42
Will den Justizvollzug modernisieren - Ministerin Franziska Weidinger (CDU). (Archivbild)
Will den Justizvollzug modernisieren - Ministerin Franziska Weidinger (CDU). (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Gefangene in Sachsen-Anhalt sollen in den Justizvollzugsanstalten künftig mehr Geld dazuverdienen können. Bei einer täglichen sechsstündigen Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen könnten die Inhaftierten künftig knapp 421 Euro im Monat statt bislang rund 253 Euro erhalten, teilte die Landesregierung nach der Kabinettssitzung mit. Die Reform ist Teil einer geplanten Neuregelung des Justizvollzugrechts. Nachdem die Landesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat, ist nun der Landtag am Zug.

Das verdiente Geld kann etwa zur Entschädigung von Opfern und zur Tilgung von Schulden wie etwa Unterhaltsverpflichtungen verwendet werden. Der zugrunde liegende Stundenlohn für eine Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen in den Justizvollzugseinrichtungen würde im Jahr 2025 den Angaben zufolge von aktuell 2,02 Euro auf 3,37 Euro ansteigen.

Erwerbstätigkeit soll Resozialisierung unterstützen

Mit der Novellierung des Justizvollzugsrechts wird außerdem eine Regelung ermöglicht, dass Gefangene in der Haft durch unbezahlte freie Arbeit auch weitere Ersatzfreiheitsstrafen und Hafttage abwenden beziehungsweise reduzieren können. „Diese Arbeit erfolgt dann ohne Lohn“, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU).

Der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt werde mit dem neuen Justizvollzugsrecht moderner, zudem wird der Stellenwert von Arbeit hinter Gittern gestärkt, so Weidinger. „Erwerbstätigkeit ist im Justizvollzug ein zentrales Element der Resozialisierung von Gefangenen.“ 

Ziel der Erwerbstätigkeit im Justizvollzug ist es unter anderem, den Gefangenen die Fähigkeit und den Willen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu vermitteln. Damit soll erreicht werden, dass sie nach der Haftentlassung in der Gesellschaft ohne weitere Straftaten und Rechtsbrüche leben können.