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Nahost-Konflikt Freispruch für Palästina-Parole – Urteil nicht akzeptiert

Eine Aktivistin kommt wegen des umstrittenen Slogans „From the river to the sea, palestine will be free“ vor Gericht. Der Richter spricht sie in dieser Sache frei. Der Fall sorgt für Diskussion.

Von dpa 01.08.2025, 14:38
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch des Amtsgerichts zu einem Pro-Palästina-Slogan nicht. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch des Amtsgerichts zu einem Pro-Palästina-Slogan nicht. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch einer Aktivistin aus der propalästinensischen Szene nicht, die die umstrittene Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ verwendet hat. Die Behörde habe zunächst ein „unbestimmtes Rechtsmittel“ eingelegt, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. 

Das Amtsgericht Tiergarten hatte am Mittwoch eine 38-Jährige vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen freigesprochen. Die Frau hatte zwischen April und Juli 2024 auf ihrem Instagram-Account und bei Demonstrationen in Berlin die Parole veröffentlicht und – auch durch Megafone – skandiert. Der Richter sah jedoch aus mehreren Gründen keine Strafbarkeit. 

Die Angeklagte habe nicht die Hamas unterstützen wollen, begründete er. Der Jurist bezog sich auch auf einen Beschluss des Berliner Landgerichts vom April 2025. Die Frage, ob der Ausspruch ein Kennzeichen der Hamas ist, sei in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, heißt es darin. 

Kritik an Freispruch 

Das Urteil stieß teils auf heftige Kritik. Das Internationale Auschwitz Komitee zeigte sich enttäuscht und sprach von einer „zynischen und bitteren Botschaft“ für Holocaust-Überlebende. 

Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der verbotenen islamistischen Palästinenserorganisation Hamas eingeordnet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Unterschiedliche Bewertung der Gerichte

Die Gerichte bewerten die Strafbarkeit der Parole bislang unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es noch nicht. „Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin von der Strafbarkeit der Parole aus“, sagte der Behördensprecher. Darum habe man Rechtsmittel eingelegt. 

Die angeklagte Aktivistin hatte die Vorwürfe vor Gericht über ihren Verteidiger gestanden. In einem politischen Statement sagte sie, ihr werde fälschlicherweise Antisemitismus unterstellt. Sie setze sich für das palästinensische Volk ein, sie werde deshalb diffamiert. Die Parole bedeute für sie Gerechtigkeit und Selbstbestimmung.

Geldstrafe wegen Angriffen 

In weiteren Punkten der Anklage wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt (120 Tagessätze zu je 15 Euro). Das Gericht sprach sie des Widerstands sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Verleumdung und der versuchten Körperverletzung schuldig.