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Landgericht Lüneburg Frau klagt vergeblich auf Schmerzensgeld wegen Quarantäne

Von dpa Aktualisiert: 07.07.2022, 14:30
Eine Treppe führt zum Haupteingang vom Landgericht Lüneburg.
Eine Treppe führt zum Haupteingang vom Landgericht Lüneburg. Philipp Schulze/dpa

Lüneburg - Das Landgericht Lüneburg hat die Klage einer Frau abgewiesen, die vom Kreis Celle Schmerzensgeld wegen einer Corona-Quarantäne verlangt hat, die aus ihrer Sicht unnötig war.

Die Frau war im August 2021 mit einer Person im Auto unterwegs gewesen, die wenige Tage später positiv auf Corona getestet wurde. Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle ordnete daraufhin eine neuntägige Quarantäne für die Klägerin als Kontaktperson an. Schnelltests der Frau sowie ein PCR-Test blieben bei ihr aber negativ. Das Gesundheitsamt hob die Quarantäne-Anordnung dennoch nicht auf.

Die Frau sah darin eine Verletzung von Amtspflichten und forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 2500 Euro, weil sie keine sozialen Kontakte gehabt und ihre Arbeit habe nachholen müssen.

Das Landgericht hielt die Klage für unbegründet und führte aus, die Anordnung sei rechtmäßig ergangen. Dabei schloss sich die Kammer dem Landgericht Hamburg an, das in einem ähnlichen Fall vergleichbar entschieden hatte (336 O 143/21). Außerdem habe die Frau versäumt, sich direkt und unmittelbar gegen die Quarantäne-Anordnung mit Rechtsmitteln zu wenden. Die Klägerin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil (2 O 208/21) einzulegen.