Foltertod im Gefängnis Siegburg Foltertod im Gefängnis Siegburg: Ein Angeklagter gesteht umfassend

Bonn/ddp. - Stockend undbisweilen mit längeren Pausen schilderte der 17-jährige Danny K. die´Gewaltorgie, die am 11. November 2006 zum qualvollen Tod des 20- jährigen Mithäftlings Hermann H. durch Erhängen führten. Der 17-Jährige war am Mittwoch zum Prozessauftakt am Bonner Landgericht alserster Angeklagter vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihmsowie den beiden Mitangeklagten Pascal I. (20) und Ralf A. (21) vor,auf grausame Weise, aus Mordlust und zur Verdeckung einer Straftatihren Mithäftling getötet zu haben.
Eigentlich habe alles aus einer Laune heraus angefangen und seinicht ernst gemeint gewesen, sagte der jüngste Angeklagte. DasMartyrium begann nach einem gemeinsamen Kartenspiel: Pascal I.wickelte den Aussagen zufolge ein Stück Seife in ein Handtuch undschlug damit auf die Füße von Hermann H. ein. Die anderen taten esihm nach. «Am Anfang war das bloß so zum Spaß», sagte der 17-Jährige.
Dann sei Hermann H. aufgefordert worden, eine Brühe aus Wasser,Salz und Chilischoten zu trinken. Als ihm anschließend eine TubeZahnpasta in den Mund gespritzt worden sei, musste sich das Opfer denAussagen zufolge übergeben und wurde anschließend gezwungen, von demErbrochenen zu essen. Es folgten laut Geständnis ein sexuellerMissbrauch und eine Vergewaltigung mit einem Handfegerstiel.
Dann hätten sich die Täter ihre Hände mit Handtüchern umwickelt,damit ihre Schläge keine sichtbaren Spuren am Opfer hinterließen. «Ersah nicht gut aus», schilderte der Angeklagte. «Er hatte eingeschwollenes Gesicht». Die drei verfassten nach Darstellung des 17-Jährigen eine Liste mit Gründen, was für und gegen den Tod desMithäftlings sprach. Schließlich hätten sie sich entschieden, ihnaufzuhängen, damit es wie Selbstmord aussehe.
Vier Versuche, den 20-Jährigen mit Hilfe von Kabeln an der Tür zurToilette aufzuhängen, schlugen fehl, weil die Kabel rissen. Dannwurde eine Schlinge aus Bettlakenstreifen geknüpft. Als das Opferohnmächtig geworden sei, hätten die Mithäftlinge den Mann noch einmalmit Schlägen geweckt. Dann sei der Mann erneut gehängt worden. DenTod ihres Zellengenossen hätten sie erst am nächsten Morgen gemeldet.
34 Zeugen und je zwei Sachverständige und Vertreter derJugendgerichtshilfe sind bei dem Prozess dabei. Als Nebenklägertreten die Mutter, der Vater, die Schwester und der Bruder desGetöteten auf.