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Verfassungsbeschwerde Finanzausgleich: Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

Nach Gemeindeneugliederungen hatte der Unstrut-Hainich-Kreis Einwohner und auch Gebäude an den Nachbarkreis verloren und klagte gegen die gesetzliche Regelung. Das Gericht sieht entscheidende Fehler.

Von dpa 25.06.2025, 15:11
Das Thüringer Verfassungsgericht hat die Klage des Unstrut-Hainich-Kreises gegen die Regelung bei Gemeindeneugliederungen zurückgewiesen. Das Landratsamt war der Auffassung, dass der finanzielle Ausgleich für den Verlust von Einwohnern und auch eines Schulgebäudes zu gering ausgefallen war. (Archiv-Symbolfoto)
Das Thüringer Verfassungsgericht hat die Klage des Unstrut-Hainich-Kreises gegen die Regelung bei Gemeindeneugliederungen zurückgewiesen. Das Landratsamt war der Auffassung, dass der finanzielle Ausgleich für den Verlust von Einwohnern und auch eines Schulgebäudes zu gering ausgefallen war. (Archiv-Symbolfoto) Martin Schutt/dpa

Weimar - Das Thüringer Verfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Unstrut-Hainich-Kreises im Streit um Finanzausgleich wegen Gemeindeneugliederungen abgewiesen. Hintergrund sind mehrere Gemeindeneugliederungen in den Jahren 2023 und 2024, bei denen der Unstrut-Hainich-Kreis Einwohner, aber etwa auch mehrere teils bereits sanierte Schulgebäude an den Nachbarkreis Eichsfeld abgetreten hat. Weil das Landratsamt die dafür zugesprochenen Finanzmittel als zu gering erachtet hat, klagte es gegen die entsprechende gesetzliche Regelung vor dem Landesverfassungsgericht. 

Zuvor allerdings hätte der Rechtsweg auf den niedrigeren Instanzen voll ausgeschöpft werden müssen, erklärte ein Sprecher des Gerichts, etwa durch Klage beim Verwaltungsgericht. Zudem war das Verfassungsgericht der Auffassung, dass der Unstrut-Hainich-Kreis sich nicht ausreichend mit der bisher ergangenen Rechtsprechung auseinandergesetzt und seine Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet hat, so der Sprecher. Ganz überraschend kam die Entscheidung nicht. Bereits in einer ersten mündlichen Verhandlung Anfang Mai hatte das Gericht seine Sichtweise dargelegt.