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Fernsehshow Fernsehshow: Strafe wegen Raabs Klingelstreichen

05.06.2002, 16:13
Stefan Raab
Stefan Raab dpa

Köln/dpa. - Ein Gericht in Köln hat den Fernsehspäßen von Stefan Raab Grenzen gesetzt: Für einen Klingelstreich in Raabs ProSieben-Show «TV total» muss die Produktionsfirma an eine Lehrerin ein Schmerzensgeld von 2 550 Euro bezahlen. Die Frau sei in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einer Amtsrichterin (Az: 134 C 604/01).

Die Lehrerin war im November 2001 in «TV total» beim so genanntenBimmel Bingo gezeigt worden, als sie mitten in der Nacht von einemRaab-Team aus dem Bett geklingelt und ohne ihr Einverständnisschlaftrunken und im Schlafanzug gefilmt worden war. Nach Ansicht derRaab-Anwälte war diese Zurschaustellung der Lehrerin «Satire» undfalle unter den geschützten Begriff Kunst nach Artikel 5 desGrundgesetzes.

Die Kölner Richterin unterstrich jedoch in ihrer Urteilsbegründungauf die höher zu bewertenden Persönlichkeitsrechte der Lehrerin, dieberichtet hatte, ihre Autorität in der Schule habe durch den Auftrittim Schlafanzug gelitten. Durch die Aufnahme und Verbreitung dieserBilder, so die Richterin, sei die Klägerin «regelrecht vorgeführt undder Lächerlichkeit preisgegeben worden» und dies bei voller Nennungihres Nachnamens. Das Vorgehen des Raab-Teams könne sogar einestrafbare Körperverletzung sein. Denn wer nachts durch Sturmschellengeweckt und in gleißendes Scheinwerferlicht getaucht werde, könne inseiner körperlichen Unversehrtheit erheblich beeinträchtigt werden.