Haftbefehl Ermittler werten Details nach Parkplatz-Streit aus
Ein 12-jähriges Kind stirbt nach einem Streit auf einem Parkplatz. Was über den Hergang bekannt ist und welche Fragen für die Ermittler noch offen sind.

Niedernhall - Während sich die kleine Gemeinde Niedernhall noch schockiert zeigt vom Tod eines Zwölfjährigen nach einem Streit, versuchen Ermittler, den Vorfall auf dem Parkplatz eines Supermarkts so detailgenau wie möglich zu rekonstruieren. Dabei dürften sie auf die Zeugenaussagen ebenso zurückgreifen wie auf mögliche Äußerungen der Freunde des mutmaßlichen Täters und des Opfers.
Bislang wird ein 18-Jähriger verdächtigt, den Jungen nach dem Streit auf dem Parkplatz im Norden Baden-Württembergs mit dem Auto verfolgt und absichtlich auf seinem Fahrrad angefahren haben. Das Kind starb noch an Ort und Stelle. Gegen den Heranwachsenden war am Tag nach der Tat Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden.
Für die 4.000-Einwohner-Gemeinde ein Schock: „Wir sind tief betroffen und fassungslos“, sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck. „Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos.“
Mit Fahrrad und Tretroller
Eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss war der 18-jährige Deutsche nach Polizeiangaben im Beisein seines zwei Jahre jüngeren Freundes mit dem 12-Jährigen und seinem ein Jahr älteren Begleiter in Streit geraten. Unklar ist, worum es dabei ging und was den 18-Jährigen in Rage brachte. Als sich die beiden Kinder auf einem Fahrrad und einem Tretroller entfernten, sollen sich die beiden Älteren in das Auto des 18-Jährigen gesetzt und der Heranwachsende am Steuer Gas gegeben haben.
Kind noch auf dem Parkplatz gestorben
Der 12-Jährige wurde laut Polizei auf seinem Fahrrad angefahren, stürzte und wurde so schwer verletzt, dass er noch auf dem Parkplatz starb. Der 13 Jahre alte Freund des Opfers blieb unverletzt.
Die Ermittler versuchen nun, sich durch die Aussagen von Zeugen und Beteiligten ein besseres Bild zu machen. Außerdem hat ein Sachverständiger den Tatort geprüft. Er wird ein Gutachten zum Hergang der Tat erstellen.