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Regelwidriges Parken Erfurt und Weimar greifen bei Gehwegparkern hart durch

Abschleppen oder ignorieren? Die Umwelthilfe fordert harte Konsequenzen für Gehwegparker. Wie sieht es in Thüringen aus?

Von dpa 05.11.2025, 04:30
Die Umwelthilfe fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparken. (Symbolbild)
Die Umwelthilfe fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparken. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Berlin/Erfurt - Das rechtswidrige Parken auf Bürgersteigen wird in größeren Thüringer Städten unterschiedlich toleriert. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. 

Die bundesweit fußverkehrsfeindlichste Regelung unter allen abgefragten Städten habe demnach Jena, teilte der Verein mit. Die Saalestadt habe angegeben, falsch parkende Fahrzeuge erst ab einer Restgehwegbreite von 50 Zentimetern abzuschleppen. Bei diesem Wert könne nicht mal ein einzelner Fußgänger problemlos passieren, hieß es.

Wo noch wenig Platz zum Gehen bleibt 

Kritisch bewertet die Umwelthilfe auch die Praxis in Gotha: Dort werde das Abstellen von Fahrzeugen bis zu einer verbleibenden Restbreite von 1,20 bis 1,50 Meter geduldet. Dies ist nach Rechtsauffassung des Vereins klar rechtswidrig. Die Stadt Gera toleriere das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen laut Angabe bis zu einer verbleibenden Restgehwegbreite von zwei Metern. 

Null Toleranz zeigen hingegen Weimar und die Landeshauptstadt Erfurt. Beide Städte gaben an, rechtswidriges Parken auf dem Gehweg nicht zu dulden.

Fußgänger als Leidtragende

Bundesweit haben den Angaben zufolge nur 33 von 105 dazu befragten Städten angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden. Die meisten Städte ignorierten die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse, hieß es.

„Zu spüren bekommen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen sind.“ Die DUH fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen. 

Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.