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Er darf das Geld behalten Er darf das Geld behalten: Jobcenter: Hartz-IV-Empfänger erhielt 74.000 Euro zu viel

21.10.2019, 14:46

Lahnstein - 74.163,62 Euro erhielt ein Hartz-IV-Empfänger aus Lahnstein in Rheinland-Pfalz zu viel. Den Betrag sollte er zurückzahlen, denn das Jobcenter befand, dass sein Haus zu groß sei - und dementsprechend die Leistungen zu hoch. Das Koblenzer Sozialgericht hatte ihn deshalb im Jahr 2017 zur Rückzahlung verurteilt. Nun hat das Landessozialgericht den Gerichtsbeschluss allerdings aufgehoben. Über den Fall berichtet unter anderem die "Rhein-Lahn-Zeitung".

Der Hartz-IV-Empfänger gab laut Zeitung im Jahr 2004 an, dass die Gesamtfläche seines Hauses 100 Quadratmeter beträgt. Davon soll er 25,15 Quadratmeter vermietet haben. Das Jobcenter befand 100 Quadratmeter Gesamtfläche allerdings für zu viel.

Das Sozialgericht entschied auf Grundlage eines Urteils aus dem Jahr 2007, dass die Gesamtfläche maximal 90 Quadratmeter betragen dürfe und urteilte zu Ungunsten des Hartz-IV-Empfängers. Ihm wurde grob fahrlässige Unkenntnis vorgeworfen. Im Berufungsverfahren wurde dann entschieden, dass die Unkenntnis keineswegs sein Fehler war. Der Mann darf nun seine 74.163,62 Euro behalten - und das Jobcenter trägt die Kosten des Verfahrens. (mz)