1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Prozesse: Energiemanager sagt vor Gericht zu Säure-Angriff aus

Prozesse Energiemanager sagt vor Gericht zu Säure-Angriff aus

Mit konzentrierter Schwefelsäure haben Unbekannte vor gut vier Jahren den Topmanager Bernhard Günther verätzt. Nun schildert er den Richtern seine Erinnerungen an den Tag des Attentats.

Von dpa Aktualisiert: 08.08.2022, 13:26
Bernhard Günther tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf.
Bernhard Günther tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Federico Gambarini/dpa

Wuppertal - Spitzenmanager Bernhard Günther vermutet als Auftraggeber des Säureanschlags auf sich eine bestimmte Person aus seinem beruflichen Umfeld.

„Es ist kein Zufall, wenn jemand zwei Mal am Sonntagmorgen in Haan beim Joggen überfallen wird“, sagte Günther am Montag als Zeuge im Prozess um den Säureangriff am Wuppertaler Landgericht. Er sei bereits sechs Jahre vor dem Säureattentat 2018 von zwei Männern überfallen worden. Damals habe er Fleischwunden und einen Beinbruch erlitten, sagte Günther.

Es gebe nur eine Person, die sowohl 2012 als auch 2018 davon profitiert hätte, wenn er berufsunfähig geworden wäre. Er habe je eine Liste für beide Anschläge angefertigt. „Die Schnittmenge ist genau eine Person“, betonte Günther. Beide Überfälle hätten sich zudem in beruflichen Umbruchzeiten ereignet.

2012 sei der erste Anschlag erfolgt, kurz bevor er sein Amt als neuer RWE-Vorstand angetreten habe. Der zweite Anschlag sei nach der Gewinnwarnung von Innogy und dem Rauswurf des damaligen Vorstandsvorsitzenden erfolgt. Eine Woche später sei die geplante Übernahme von Innogy durch Eon bekanntgegeben worden.

Der 55-Jährige war am 4. März 2018 in der Nähe seines Hauses in Haan bei Wuppertal angegriffen und schwer verätzt worden. Die Täter hatten ihn mit hochkonzentrierter Schwefelsäure übergossen.

Angeklagt ist ein 42-jähriger Belgier, dessen DNA am Tatort gefunden wurde. Der Mann bestreitet allerdings vehement, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Er behauptete, Handschuhe mit seiner DNA seien ihm gestohlen und dann am Tatort als falsche Fährte platziert worden. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.