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Umstrittenes Energieprojekt Ein Abkommen für die Gasförderung auf See – Was steht drin?

Im Streit um die Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum steht eine wichtige Entscheidung an: Kommt es zu einem Abkommen mit den Niederlanden? Nun richtet sich der Blick auf den Bundesrat.

Von Lennart Stock, dpa 17.12.2025, 04:30
Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden ist eine zwingende Voraussetzung für die grenzüberschreitende Gasförderung in der Nordsee. (Archivbild)
Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden ist eine zwingende Voraussetzung für die grenzüberschreitende Gasförderung in der Nordsee. (Archivbild) Lars Penning/dpa

Hannover/Berlin - In der Nordsee auf der Staatsgrenze von Deutschland und den Niederlanden liegt ein großes Gasfeld. Die Bundesregierung will mit einem Abkommen und einem zugehörigen Gesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dort künftig grenzüberschreitend Gas gefördert werden darf. Am Freitag ist das Gesetz Thema im Bundesrat. Doch dort regt sich Widerstand, und auch Umweltschützer kündigen Protest an. Ein Überblick, worum es geht.

Warum ist ein Abkommen für Gasförderung überhaupt nötig? 

Um das Gas über Grenzen hinweg fördern zu können, ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, der die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Behörden regelt. Dazu wurde bereits ein Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Was für das Abkommen noch fehlt, ist die Zustimmung auf deutscher Seite von Bundestag und Bundesrat – dazu ist ein sogenanntes Vertragsgesetz nötig.

Was hat das Abkommen mit der aktuellen Erdgasförderung vor Borkum und deutschen Gaskunden zu tun? 

Der niederländische Energiekonzern One-Dyas fördert schon Gas aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld vor der Insel Borkum – allerdings bislang nur auf niederländischer Seite. Kommt das Abkommen, darf One-Dyas auch Gas von deutschem Gebiet fördern. Das käme dann auch bei deutschen Gaskunden an. Der Energieversorger EWE hat dazu bereits einen Liefervertrag geschlossen. 

Aber: Das Abkommen betrifft nicht die Genehmigung der Erdgasförderung selbst. Dafür liegt eine bergrechtliche Genehmigung vor. Dagegen laufen allerdings Klagen von Umweltschutzverbänden – eine Entscheidung steht aus.

Was steht in Gesetz und Abkommen?

Das Abkommen soll nach Angaben der Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen. Darin werden etwa Details zur Aufteilung der Lagerstätten und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festgeschrieben. Es regelt nicht nur die schon bestehende Erdgasförderung vor Borkum. Auch weitere Bohrungen im deutsch-niederländischen Seegebiet werden dadurch möglich. One-Dyas hat bereits weitere Gasfelder in der Nähe im Blick. Das Unternehmen hat aber zugesagt, Gas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in den Niederlanden und Deutschland nachgefragt wird – wann diese Nachfrage endet, ist offen. 

Welche Kritik gibt es an dem Gesetz?

Umweltschutzverbände lehnen den Gesetzentwurf ab. Sie sehen die Meeresumwelt durch die Gasbohrungen in Gefahr und stellen den Bedarf für weiteres Erdgas infrage. Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND in Niedersachsen, kritisiert, dass die schon bis 2042 genehmigte Erdgasförderung von Borkum nicht mit Klimazielen vereinbar sei. 

„Das Ziel in Niedersachsen, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, wird untergraben“, sagt Gerstner. „Das Unitarisierungsabkommen sieht sogar eine Option für eine Verlängerung der Fördergenehmigung vor. Dort heißt es, dass neue Genehmigungen erteilt werden müssen, wenn die wirtschaftlichen und praktischen Möglichkeiten für die Weiternutzung bestehen. Das hat mit der Frage, ob wir Erdgas tatsächlich noch brauchen, nichts zu tun.“ 

Ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Unitarisierungsabkommen gegen Völkerrecht und das Grundgesetz verstößt, da es mit dem Klimaschutzabkommen von Paris nicht vereinbar sei.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt in einer Stellungnahme, dass Deutschland mit dem Abkommen einseitig Souveränitätsrechte aufgebe. Denn ein Förderinteresse habe bislang allein das niederländische Unternehmen One-Dyas. „Die Regelungen verpflichten beide Länder zwar formal gleich, wirken aber in der Praxis ausschließlich zugunsten der Niederlande“, teilt die DUH mit.

Was sagen die Befürworter? 

Die Bundesregierung und One-Dyas setzen darauf, dass das Abkommen in Kraft tritt. Die aktuelle Koalition aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, „die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland“ zu nutzen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte zuletzt, die Zusammenarbeit mit den Niederlanden stärke die Versorgungssicherheit und den Gasmarkt. One-Dyas teilte vergangene Woche mit, die Erschließung der Gasfelder in dem Nordseegebiet stehe in vollem Einklang mit der Politik der niederländischen und deutschen Regierung. Durch die heimische Förderung könnten Importabhängigkeiten „so gering wie möglich“ gehalten werden.

Wie positioniert sich Niedersachsen Landesregierung? 

Die Landesregierung ist bei der Gasförderung uneins. Das Abkommen mit den Niederlanden erlaube „eine unbegrenzte Zahl an fossilen Gas- und Ölförderungen“ im gemeinsamen Grenzgebiet am Rande des Weltnaturerbes Wattenmeer, sagt Umweltminister Christian Meyer (Grüne). „Aus Sicht des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie des Vorantreibens der Energiewende halte ich neue Gas- und Ölförderungen – zumal in einem so sensiblen Meeresgebiet – für nicht nur nicht notwendig, sondern schädlich.“

Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) stützte dagegen zuletzt die Position von One-Dyas und verwies darauf, dass die Produktion von heimischem Gas klimafreundlicher sei, als verflüssigtes Erdgas (LNG) zu importieren. Die Staatskanzlei erklärt, das Fördervorhaben vor Borkum sei intensiv auf mögliche Umweltauswirkungen geprüft und dann genehmigt worden. Das sei eine Sach- und Fachentscheidung, die nicht zu beanstanden sei.

Wie steht der Bundesrat zu dem Gesetz? 

Auch dort gibt es verschiedene Positionen. Während der Wirtschaftsausschuss keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf hat, lehnt der Umweltausschuss diesen ab. Ob der Bundesrat sich am Ende gegen das Vorhaben stellt, ist offen.

Wie passt die Gasförderung zum Weltnaturerbe-Titel des Wattenmeers? 

Das ist bislang ungewiss. Im Abkommen gibt es keine genaueren Aussagen dazu. Die Welterbe-Kommission der Unesco hat zuletzt aber ihre Position deutlich gemacht. Sie erklärte 2023 und 2024, Rohstoffe wie Öl, Erdgas und Salz am Rande des Wattenmeers oder sogar innerhalb des Gebiets zu fördern, sei nicht mit dem Welterbestatus vereinbar und forderte die Anrainerstaaten auf, von solchen Vorhaben abzusehen. Die Gasförderung im deutsch-niederländischen Seegebiet erfolgt nahe dem Nationalpark Wattenmeer. Kritiker der Gasbohrungen sehen daher den Welterbe-Titel in Gefahr. 

Wann wird eine Entscheidung getroffen? 

Am Freitag berät zunächst der Bundesrat über das Gesetz zum Abkommen. „Das wird jetzt im Bundesrat das erste Mal behandelt, steht aber dann zur finalen Entscheidung erst Anfang kommenden Jahres an“, sagte Niedersachsens Regierungssprecher Christian Budde kürzlich. Mit einer Entscheidung werde im Januar oder Februar gerechnet. Wann sich der Bundestag mit dem Abkommen befasst, ist noch nicht bekannt.