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Bekannt durch Raucher-Prozesse Düsseldorf: Raucher Friedhelm Adolfs ist tot

19.12.2017, 13:12
Friedhelm Adolfs
Friedhelm Adolfs dpa

Düsseldorf - Friedhelm Adolfs hat seine letzte Zigarette geraucht. Der Düsseldorfer Rentner, der mit seinem Mietrechtsstreit jahrelang für Schlagzeilen sorgte, ist tot.

Das teilten sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann und sein enger Freund Ferry Weber am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit.

„Bekanntester Raucher nach Helmut Schmidt“

Er habe Adolfs angerufen und dann an dessen Anschluss von Adolfs' Lebensgefährtin erfahren, dass der 79-Jährige einen Herzstillstand erlitten habe und in einer Düsseldorfer Klinik am Montag in Düsseldorf gestorben sei, sagte Weber. Mehrere Medien hatten zunächst berichtet.

Sein Anwalt hatte Adolfs zum „bekanntesten Raucher in Deutschland nach Helmut Schmidt“ gekürt. Adolfs' Vermieterin hatte jahrelang versucht, ihn aus der Wohnung zu werfen. Er belästige die Hausnachbarn in dem Mehrparteienhaus unzumutbar mit Zigarettenqualm.

„Ich glaube, dass die ganzen Prozesse dazu beigetragen haben“, sagte Weber über den Tod seines Freundes. „Das hat ihn ganz schön mitgenommen. Nach außen hat er zwar immer den „starken Max“ gespielt, bei mir hat er aber auch geweint.“

Erst der BGH gab ihm Recht

Der Rechtsstreit beschäftigte die Gerichte mehr als drei Jahre lang. Zunächst hatte Adolfs in zwei Instanzen verloren. Erst der Bundesgerichtshof schlug sich auf die Seite des Rentners, hob die Urteile der Vorinstanzen auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an.

Als diese dann am Düsseldorfer Landgericht stattfand, stand Aussage gegen Aussage und die Vermieterin zog in der vierten und finalen Prozessrunde den Kürzeren.

Dass die Belästigung durch den Qualm tatsächlich unzumutbare und gesundheitsgefährdende Ausmaße angenommen hatte, konnte sie nicht beweisen. Im September 2016 war es soweit: Adolfs steckte sich seine lange aufbewahrte Siegeszigarre doch noch an.

Das bundesweit beachtete Verfahren hatte ihm Sympathien und Solidaritätsadressen zahlreicher Raucher eingebracht. Der Rentner wurde zu einem Symbol des Widerstands gegen den verschärften Nichtraucherschutz.

Adolfs sollte nach mehr als 40 Jahren seine Wohnung in dem Haus räumen, in dem er jahrelang als Hausmeister gearbeitet hatte. Den Qualm hatte er von Anfang an als Vorwand für die Kündigung gesehen. Tatsächlich gehe es der Eigentümerin nur darum, auch seine Wohnung, wie den Rest des Hauses, in lukrativen Büroraum zu verwandeln, war er überzeugt.

Dass er ein starker Raucher ist, hatte der schmächtige Rentner nicht bestritten, auch wenn er abseits des Gerichtssaals zugab, seinen täglichen Tabakkonsum etwas klein geredet zu haben. Im Krankenhaus soll er vor einiger Zeit sogar in ein Einzelzimmer verlegt worden sein, weil sich andere Patienten über den Gestank nach Rauch beschwert hatten.

Die Streitparteien einigten sich nie

Trotz der anfänglichen Niederlagen, trotz Klinikaufenthalten, eines leichten Schlaganfalls und eindringlicher Warnungen seiner Ärzte hatte Adolfs stets beteuert, dass ihm die Lust am Rauchen nicht vergangen sei. Er denke nicht daran, sein Laster auf seine alten Tage noch aufzugeben.

Zwischen den Streitparteien herrschte jahrelang dicke Luft und eisiges Schweigen. Der Appell des Bundesgerichtshofs, sich doch gütlich zu einigen, verhallte fruchtlos.

„Eine Einigung kann es nur bei einem Auszug des Mieters geben“, hatten die Anwältinnen der Hauseigentümerin kühl beharrt. „Auszugstermin ist der Todestag“, hatte Anwalt Lauppe-Assmann gekontert - und Recht behalten. (dpa)