Konflikt mit Eigentümer Cottbus: Streit um Fahrstuhl-Einbau im Plattenbau

Cottbus - In einem Plattenbau in Cottbus hängt seit Jahren der Haussegen schief. Gegenstand des Streits zwischen den Wohnungseigentümern: Ein Fahrstuhl, den es bislang gar nicht gibt. Während ein Rentner aus der obersten Etage den nachträglichen Einbau in die Wege leiten will und das Ganze nach eigenen Angaben auch alleine finanzieren würde, gibt es andere Eigentümer, die sich dagegen stellen. Der Fall beschäftigte in den vergangenen Jahren mehrere Gerichte in Brandenburg und wird nun am Freitag (13. Januar, 09.30 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Experten erhoffen sich eine Richtschnur für ähnliche Konflikte.
Streit um Fahrstuhl im Plattenbau in Cottbus: „Meine Frau schafft es kaum mehr, Einkäufe nach oben zu tragen“
Der 80-Jährige steht vor seiner Wohnungstür im Treppenhaus und blickt zu den unteren Etagen hinab. Mit seiner Frau lebt der Cottbuser hier schon fast 40 Jahre im fünften Obergeschoss, wie er berichtet. „Meine Frau schafft es kaum mehr, Einkäufe nach oben zu tragen“, sagt er. Daneben sei der Aufzug auch für die mehrfach behinderte Enkeltochter, die das Ehepaar seit Jahrzehnten regelmäßig betreue, gedacht. „Mindestens zwei Personen müssen sie im Treppenhaus wegen akuter Sturzgefahr stützen“, sagt der Rentner. Das Ehepaar bewohnt zwei miteinander verbundene Wohnungen im obersten Geschoss und besitzt zudem eine dritte Eigentumswohnung im Hochparterre. Diese sei aber vermietet und viel zu klein, um die Betreuung der Enkeltochter dort sicherzustellen, betont der 80-Jährige.
In dem Plattenbau, der dem Rentner zufolge zu DDR-Zeiten in den 1970er Jahren gebaut und seither saniert wurde, gibt es Eigentümer, die gegen einen Einbau eines Personenaufzugs sind. Der Cottbuser Anwalt Falk Newi vertrat sie in dem Zivilstreit mehrfach vor Gericht, wie er berichtet. Die Bedenken, die es gebe, drehten sich um „nicht kalkulierbaren Lärm und Vibrationen“ durch einen Aufzug. „Es wird zudem mit einem Einbau vollständig in die Statik eingegriffen“, sagt Newi. Darüber hinaus falle Platz weg, der jetzt für Kinderwagen, Fahrräder und bei Umzügen als Abstellfläche genutzt werde.
Fahrstuhl-Streit beschäftigt Amtsgericht Cottbus und Landgericht Frankfurt (Oder)
Nachdem in einer Eigentümerversammlung der Einbau eines Aufzuges mehrheitlich abgelehnt worden war, zog der Rentner 2014 vor das Amtsgericht Cottbus. Dieses wies seine Klage ab. In einem Berufungsverfahren änderte das Landgericht Frankfurt (Oder) 2016 das Urteil ab. In der Beschluss-Ersetzung heißt es, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau und Betrieb eines geräuscharmen und maschinenraumlosen Personenaufzuges durch den Rentner dulden muss. Die Gegenseite legte danach Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Dem Verein Deutscher Wohnungseigentümer zufolge treten Konflikte zwischen Eigentümern in Mehrfamilienhäusern um den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Deutschland häufiger auf. Er führt das unter anderem auf die älter werdende Bevölkerung zurück. Allerdings würden sich die meisten betroffenen Eigentümer außergerichtlich einigen, anders als in dem Cottbuser Fall.
Demografischer Wandel: Mehrheit der Wohnblocks nicht alters- und behindertengerecht
In den kommenden Jahren werde es immer häufiger solche Konflikte geben, sagt der Vereinsvorsitzende Lothar Blaschke. Ältere Menschen zögen verstärkt vom Land in die Großstädte, weil dort die medizinische Versorgungslage besser sei. Die Mehrheit der älteren Wohnblocks sei aber nicht alters- und behindertengerecht gebaut.
Der jahrelange Streit belastet nach Angaben des Cottbuser Rentners die Hausgemeinschaft. „Es ist nicht mehr so wie früher“, sagt der 80-Jährige. Untereinander sei man distanzierter geworden. (dpa)