Chronologie Chronologie: Die Aufklärung des Todes von Marinus Schöberl
Neuruppin/Potzlow/dpa. - Monatelang fehlte von Marinus Schöberl jede Spur. Nach einem Tipp fanden Ermittler die Leiche des Schülers und nahmen wenig später die drei mutmaßlichen Täter fest. Eine Chronologie der Aufklärung des Falls:
16. November 2002: Im Stallgelände in Potzlow finden Ermittler die skelettierte Leiche des monatelang vermissten Schülers.
19. November 2002: Gegen drei Jugendliche aus der Uckermark wird Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen.
19. Februar 2003: Gegen die drei mutmaßlichen Mörder wird Anklage erhoben.
26. Mai 2003: In Neuruppin beginnt der Mordprozess. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit legen die sonst schweigenden Angeklagten schriftliche Geständnisse ab.
28. Mai 2003: Ein Haftrichter berichtet als Zeuge, dass die Angeklagten kein Mitgefühl für ihr Opfer hatten. Der jüngere der Brüder habe in seinem Geständnis keinerlei Emotionen gezeigt. «Es war wie bei einem Kindergartenkind, dass sich freute, etwas berichten zu können.»
30. Mai 2003: Zeugen berichten, dass der jüngere der angeklagten Brüder mit der Tat angegeben und mehrfach Bekannte zum Versteck der Leiche geführt hat. Keiner der Zeugen war aber zur Polizei gegangen.
11. Juni 2003: Ein Gerichtsmediziner schildert, wie die Leiche von Marinus geschändet wurde: Der Schädel sei mit einer Axt traktiert worden. Zudem habe er vier Monate nach der Tat frische Knochenbrüche am Rumpf des vergrabenen Toten entdeckt.
24. Juni 2003: Kurz vor dem geplanten Ende des Prozesses wirft die Verteidigung mehreren Ermittlern Rechtsbruch vor. Die Polizisten hätten die Eltern der beiden jugendlichen Angeklagten von den Vernehmungen ihrer Söhne ausgeschlossen.
15. Juli 2003: Wegen der Vorwürfe gegen die Polizei, die von den Ermittlern bestritten werden, verzögert sich der Prozess. Die Kammer will weitere Zeugen vernehmen.
18. Juli 2003: Die Aussagen der mutmaßlichen Mörder bei Polizeiverhören dürfen vor Gericht als Beweise genutzt werden. Die Richter schenken den Aussagen der Polizisten mehr Glauben als denen der Eltern. Sie weisen das Beweisverwertungsverbot der Verteidigung zurück.
11. August 2003: Die Verteidigung erleidet eine weitere Niederlage: Ihre Befangenheitsanträge gegen die Jugendkammer werden abgelehnt.
4. September 2003: Die psychiatrischen Gutachten bescheinigen allen drei Angeklagten Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.
10. September 2003: Wegen Verdeckungsmordes an dem Schüler Marinus Schöberl fordert die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für alle drei Angeklagten; für zwei der Männer die Höchststrafe.
2. Oktober 2003: Die Verteidiger wollen deutlich mildere Strafen als die Staatsanwaltschaft. Sie plädieren nur für einen der Angeklagten auf Mord. Die beiden anderen seien der Körperverletzung schuldig.
16. Oktober 2003: Am Tag der geplanten Urteilsverkündung sorgt ein überraschend aufgetauchter Zeuge für Wirbel. Er sagt, er habe gehört, wie der erwachsene Angeklagte bereits im Sommer 2000 angekündigt habe, den Schüler Marinus zu töten. Allerdings weicht er im Laufe der Befragung immer mehr von dieser Aussage ab.