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Bußgeld-Panne des Jahres Bußgeld-Panne des Jahres: "Geblitzt" mit 2 km/h unter dem Tempolimit

30.11.2018, 11:49
Geblitzt mit 2 km/h unter Tempolimit.
Geblitzt mit 2 km/h unter Tempolimit. obs

Berlin - Ein Autofahrer aus Guldental staunte nicht schlecht über seinen Anhörungsbescheid. Darin warf ihm die Zentrale Bußgeldstelle des rheinlandpfälzischen Polizeipräsidiums eine Ordnungswidrigkeit vor, die in Wirklichkeit gar keine war. Das teilte der Prozessfinanzierer Coduka mit.

Der Autofahrer war im Sommer dieses Jahres mit der amtlich „festgestellten Geschwindigkeit von 128 km/h“ auf der Bundesautobahn 61 Richtung Ludwigshafen unterwegs. Obwohl die „zulässige Geschwindigkeit“ an der Messstelle 130 km/h beträgt, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Der Vorwurf: „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 2 km/h“. Dabei war der vermeintliche Verkehrssünder eigentlich sogar unterhalb des Tempolimits geblieben.

„Folglich ist der Vorwurf nicht nur unrechtmäßig, sondern fernab jeder Verkehrsregel-Logik“, sagt Jan Ginhold als Geschäftsführer der Coduka. Bei der Ermittlung von Verkehrsverstößen sei nichts unmöglich. „Es gab schon Fälle, in denen die Behörden sogar physikalische Gesetze ausgehebelt haben. Einmal soll ein Pkw-Fahrer laut Bußgeldbescheid zur exakt selben Zeit an mehreren Orten gleichzeitig geblitzt worden sein."

Der Fall des Fahrers aus Guldental erwies sich erst Wochen später als Fehler vom Amt. Die Beamten waren an diesem Tag nicht auf Temposünder aus, sondern führten eine Abstandkontrolle durch. Dabei errechneten sie über den Weg und die Zeit auch die Geschwindigkeit des Autofahrers. Nur: Die war völlig korrekt und kein Grund für die Einleitung eines Verfahrens. Dem Betroffenen wird kein Geschwindigkeitsverstoß mehr vorgeworfen. (red)