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Aufgespießt Bürokratie-Posse: Der Name muss weg

Warum ein Schriftzug auf der Schaufensterscheibe illegal ist.

Von Siegfried Denzel 29.01.2026, 18:33
Der „illegale“ Schriftzug muss verschwinden.
Der „illegale“ Schriftzug muss verschwinden. Foto: Facebook/Jürg Presser

Wer hat’s erfunden? Nein, es geht jetzt nicht um Hustenbonbon-Werbung,. Sondern um Bürokratie, die nicht nur in Deutschland trotz gegenteiliger Politiker-Versprechen wächst und gedeiht. Auch die Schweizer legen eine Leidenschaft im Erfinden von Vorschriften und Regeln an den Tag – nebst behördlicher Durchsetzung.

So traf der amtliche Bannstrahl jetzt den Inhaber eines kleinen Geschäfts für Bastelbedarf in Basel: Jürg Presser muss seinen Namen von der Schaufensterscheibe kratzen – so will’s das Bauamt.

Ein Kontrolleur hatte nämlich die Schaufenstergestaltung mit der städtischen Aktenlage verglichen. Mit dem Ergebnis, dass die von außen aufgeklebten Folienbuchstaben illegal sind. Es handele sich um eine „erlaubnispflichtige Werbeanlage“, doch der Händler hat beim Bauamt nichts beantragt. Nur die Denkmalbehörde habe seinen Folienschriftzug abgesegnet, als er 2008 die Hausfassade sanieren ließ, berichtete er der „Basler Zeitung“. Und damit hat er genau eine Genehmigung zu wenig.

Ein namenloses Geschäft soll Pressers Laden aber nicht werden: Er klebt die Folien jetzt einfach von innen aufs Fenster. Damit die Kunden weiter wissen, bei wem sie einkaufen – und die Bürokraten trotzdem zufrieden sind.