Bundesgerichthof entscheidet über drittes Geschlecht Bundesgerichthof entscheidet über drittes Geschlecht: Männlich weiblich intersexuell?
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof muss bald über den Eintrag eines sogenannten dritten Geschlechts in das Geburtsregister entscheiden. Den Richtern des BGH-Familiensenats liegt die Beschwerde eines 25-jährigen Intersexuellen vor (Az.: XII ZB 52/15). Der als Mädchen ins Geburtsregister eingetragene Beschwerdeführer möchte, dass sein Geschlecht dort in die Angabe „inter“ oder „divers“ geändert wird. Wann die BGH-Entscheidung fällt, blieb zunächst offen.
Vanja (25) ist gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vorgegangen, wie ein Unterstützerkreis am Freitag bekanntgab. Einen Eintrag „Inter/Divers“ sehe das Gesetz derzeit nicht vor, hatte das OLG entschieden und den Antrag im Januar abgelehnt. Möglich sei nur, dass gar nichts eingetragen werde, wenn ein Mensch keinem der beiden Geschlechter zugeordnet werden wolle. Umschreibungen wie „intersexuell“ seien nicht möglich.
„Darin sehen wir eine Diskriminierung“, sagte ein Sprecher des Unterstützerkreises „Dritte Option“. Denn die meisten Menschen in Deutschland würden einem Geschlecht zugeordnet. Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter angehörig fühlten, würde ein Eintrag jedoch verwehrt.
Das Geschlecht neugeborener Kinder muss in Deutschland auf Empfehlung des Ethikrats seit November 2013 nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. (dpa)