Braunlage im Harz Braunlage im Harz: Lebenslang für Mord an Ehefrau

Braunschweig/dpa - Der Mord an einer Küsterin aus Braunlage im Harz bringt deren Ehemann lebenslang hinter Gitter. Das Braunschweiger Landgericht hat den 54-Jährigen am Montag verurteilt. „Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski in der fast zweistündigen Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht nicht zur Tat geäußert. Nach dreimonatiger Verhandlung gab es für die Kammer dennoch keinen Zweifel, dass der Frührentner seine 48 Jahre alte Frau durch einen Schuss aus nächster Nähe in den Hinterkopf getötet hat.
Am Tattag hatte er erfahren, dass seine von ihm getrennt lebende Frau nach fast 27 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht hatte. Der Mann hatte nach Überzeugung der Kammer das Gewehr kurz vor der Tat in der Toilette der katholischen Kirche versteckt. Direkt nach einem Gottesdienst habe er dann seine Frau in der Sakristei erschossen. Zwei der zehn Kinder des Paares hatten von draußen den Schuss gehört. Sie mussten gemeinsam mit dem Vater die Leiche in den Keller der Kirche bringen und das Blut wegwischen.
Der Angeklagte hatte einmal einem Gutachter gesagt, sein 20 Jahre alter Sohn habe geschossen. Das Gericht glaubte jedoch der 12-jährigen Tochter, die ausgesagt hatte, mit ihrem Bruder während der Tat vor der Kirche gestanden zu haben. Ein anderes Mal ließ er über seinen Anwalt anklingen, er habe die Waffe seiner Frau nur zeigen wollen, dabei habe sich der Schuss versehentlich gelöst. Alle Aussagen hielt das Gericht für unglaubwürdig.
Der Mann wurde auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Denn der 54-Jährige hatte der 12-Jährigen ein weißes Pulver - angeblich Zucker - gegeben, dass das Mädchen auf Anweisung des Vaters heimlich in den Tee der Mutter gab. „Er hat seine Tochter als Werkzeug benutzt“, sagte Polomski. Zugunsten des Angeklagten habe die Kammer jedoch angenommen, er habe die Frau mit den Medikamenten nicht töten, sondern nur schwächen wollen. Möglicherweise habe er sich dann eine Rückkehr in die Familie erhofft.
Die ältesten fünf der zehn Kinder waren als Nebenkläger zugelassen. „Wir Kinder haben uns nichts anderes gewünscht, als zu erfahren, was wirklich passiert ist“, sagte der von ihm belastete Sohn nach der Urteilsverkündung.
Für die besondere Schwere der Schuld, wie sie die Oberstaatsanwältin beantragt hatte, sah das Gericht keine rechtlichen Gründe gegeben. Ansonsten hätte der Mann auch nach 15 Jahren bei guter Führung keine Chance auf einen frühzeitige Entlassung gehabt.