Ordnungsgeld Fehlverhalten im Landtag soll 1.000 Euro kosten
Wer im Landtag gegen den guten Ton verstößt, muss künftig mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro rechnen. Die AfD, die bisher die meisten Ordnungsrufe erhalten hat, prüft deswegen rechtliche Schritte.

Hannover - Unparlamentarisches Verhalten von Abgeordneten in Niedersachsens Landtag soll künftig in schwerwiegenden Fällen mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zusammen mit der oppositionellen CDU geeinigt.
Die geplanten Änderungen des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung stehen heute im Landtag zur Abstimmung. Die AfD, die in der laufenden Legislaturperiode bisher mit Abstand die meisten Ordnungsrufe erhalten hat, lehnt das neue Verfahren ab.
15 von 20 Ordnungsrufen richteten sich an AfD
Aus den Protokollen der Plenarsitzungen geht hervor, dass seit der Wahl im Herbst 2022 insgesamt 20 Ordnungsrufe erteilt wurden. Davon richteten sich 15 an Abgeordnete der AfD, zwei an die CDU sowie jeweils einer an SPD und Grüne sowie an einen fraktionslosen Abgeordneten, der früher der AfD angehörte. Eine offizielle Statistik zu den Ordnungsrufen führen die Landtagsverwaltung oder das Präsidium nicht.
Die 1.000 Euro sollen den Anträgen zufolge mit den Entschädigungsansprüchen des Landtagsabgeordneten verrechnet werden. Dieser kann gegen das Ordnungsgeld binnen drei Tagen Einspruch erheben.
Nach drei Ordnungsverstößen sollen Abgeordnete zudem, wie bisher, von der Sitzung ausgeschlossen werden können. In dieser Wahlperiode kam das ein Mal vor: Im September 2023 wurde der AfD-Abgeordnete Marcel Queckemeyer des Saals verwiesen. Queckemeyer ist mittlerweile Bundestagsabgeordneter.
AfD beklagt unklare Kriterien: „Willkürmaßnahme“
SPD, CDU und Grüne begründen den Vorstoß damit, die Würde des Landtags schützen zu wollen. „Beleidigungen, Hass und Hetze und unwürdige Showeinlagen“ seien ein Versuch, der Demokratie auf der Nase herumzutanzen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Wiard Siebels.
Der AfD-Politiker Stephan Bothe, der in dieser Legislatur vier Ordnungsrufe ausgesprochen bekam, sieht sich dagegen in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt. Es habe bisher keine Szenen im Landtag gegeben, in denen Ordnungsrufe nicht wieder zur Ordnung geführt hätten, sagte Bothe. Zudem sei nicht klar genug geregelt, wann das Ordnungsgeld verhängt werden soll.
„Es gibt keinen Kriterienkatalog dafür“, sagte Bothe. „Es ist eine Willkürmaßnahme. Es ist eine Maßnahme zur Bekämpfung der AfD.“ Der AfD-Abgeordnete kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Ordnungsgeld zu prüfen – gegebenenfalls auch vor dem Staatsgerichtshof.