Brandenburg Brandenburg: Erzieherinnen nach Tod von Kita-Kind verurteilt

Eberswalde/dpa. - Im Prozess um das tote Kindergartenkind Lilly in Eberswalde (Barnim) sind zwei Erzieherinnen am Mittwoch zu Bewährungsstrafen von zehn und elf Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach die Frauen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig. Die Angeklagten hätten die Kinder nicht ordnungsgemäß gesammelt und gezählt, ehe es nach einem Spaziergang zurück in die Kita ging, sagte die Vorsitzende Richterin. „Nur so ist erklärbar, dass sich die beiden Kinder entfernen konnten.“ Es habe die Pflicht bestanden, die Kinder ständig im Auge zu behalten. „Das ist hier nicht passiert.“
Das Unglück geschah am 8. Dezember 2010. Auf dem rund 200 Meter langen Rückweg von einem kleinen Ausflug fielen zwei zweijährige Mädchen in einen eiskalten Teich. Die Kinder waren für mindestens zehn Minuten nicht beaufsichtigt worden, hieß es in der Anklage. Lilly starb Tage später im Krankenhaus, das andere Kind überlebte. Die beiden Erzieherinnen waren an dem Tag mit zwei Praktikantinnen und einer Hilfskraft sowie 26 Kindern unterwegs. Erst im Kindergarten wurde bemerkt, dass zwei Kinder fehlten. Es begann eine verzweifelte Suche.
Lillys Eltern traten im Prozess als Nebenkläger auf. Sie saßen den beiden 45 und 43 Jahre alten Angeklagten gegenüber - zum Blickkontakt kam es aber nicht. Vor der Urteilsverkündung hatten die Angeklagten nochmals betont, wie sehr ihnen das Unglück leid tue. Unter Tränen erklärte die 45-Jährige, seit dem Unglück trage sie das Gefühl mit sich herum, nicht mehr glücklich sein zu können. Der Ingenieurin, die umgeschult hatte, war seit Sommer 2008 die Verantwortung für eine Kindergruppe übertragen worden. Die 43-Jährige war im Gegensatz dazu eine Kindergärtnerin mit langjähriger Erfahrung. Deshalb und auch wegen der damit verbundenen höheren Verantwortung fiel ihre Strafe etwas höher aus.
Der Staatsanwalt hatte für beide Frauen Bewährungsstrafen von je zehn Monaten gefordert. Ein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, der andere kein konkretes Strafmaß verlangt.
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, der folgenschwere Fehler der Angeklagten sei nicht mehr gut zu machen. Sie habe die Bereitschaft der Angeklagten vermisst, Verantwortung zu übernehmen. „Wir haben eine erhebliche Pflichtverletzung und sehr schwere Folgen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.