Urteile BGH bestätigt Urteil gegen Berliner Arzt wegen Sterbehilfe
Ein Berliner Arzt wurde nach Sterbehilfe für eine schwer depressive Frau verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

Berlin - Die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Totschlags im Fall einer Sterbehilfe von 2024 ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom April 2024. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.
Der damals 74-jährige Arzt im Ruhestand, der einer Sterbehilfeorganisation angehörte, war wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er hatte einer schwer depressiven Frau beim Sterben geholfen und aus Sicht der Richter dabei Grenzen überschritten. Nach Überzeugung des Gerichts war die 37-jährige Frau wegen ihrer Depression zu einer „vollständig rationalen Entscheidung“ krankheitsbedingt nicht in der Lage.