1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Justiz: Besetzung von Verfassungsrichter: Neuer Kompromissvorschlag

Justiz Besetzung von Verfassungsrichter: Neuer Kompromissvorschlag

Der Posten eines Verfassungsrichters in Brandenburg ist noch immer nicht neu besetzt. Nun macht Landtagspräsidentin Liedtke einen neuen Vorschlag, der auch einen Bezug zu Brandenburg hat.

Von dpa Aktualisiert: 24.04.2023, 18:03
Ulrike Liedtke (SPD).
Ulrike Liedtke (SPD). Soeren Stache/dpa/Archivbild

Potsdam - In die schleppende Suche nach einem neuen Verfassungsrichter für Brandenburg kommt wieder Bewegung. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke schlägt dem Hauptausschuss nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor, den Bundesverwaltungsrichter Andreas Koch für die Nachfolge von Andreas Dresen als Kandidaten anzuhören. Der Landtag bestätigte dies.

Der gebürtige Berliner ist seit Februar Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zuvor war er am Verwaltungsgericht Cottbus und am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als Richter tätig. Der Vorschlag geht auf den Wunsch mehrerer Fraktionen im Landtag zurück. Angestrebt wird eine Wahl im Landtag noch vor der Sommerpause. Bis zum 29. April sollten Kandidatinnen und Kandidaten für den Posten benannt werden.

SPD-Fraktionschef Daniel Keller signalisierte Unterstützung und zeigte sich zuversichtlich, dass Koch eine Mehrheit bekommen könnte. „Wir werden den Vorschlag der Präsidentin unterstützen“, sagte Keller, der auch Vorsitzender des Hauptausschusses ist. „Wir hoffen, dass vor allem BVB/Freie Wähler, die AfD und die Linke der Sache dienlich entscheiden.“

Für die Wahl eines neuen Richters oder einer Richterin am Verfassungsgericht ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Landtagsabgeordneten notwendig. Die Stimmen der Koalitionsfraktionen reichen nicht. Die Amtszeit der Richter beträgt zehn Jahre. Im November 2022 endete die Amtszeit von Dresen als ehrenamtlicher Richter. Er machte aber zunächst weiter, weil der Posten noch nicht wieder besetzt war. Dresen ist als Regisseur bundesweit bekannt.

Bei der Wahl sollen die politischen Kräfte des Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sein. Die rot-schwarz-grüne Koalition, die oppositionellen Linken und Freien Wähler sind bereits mit Vorschlägen vertreten, die größte Landtagsopposition AfD und die FDP nicht.

Die Liberalen, die nicht dem Landtag angehören, hatten die FDP-Politikerin Karoline Preisler als Nachfolgerin vorgeschlagen. Preisler zog jedoch im Dezember 2022 die Kandidatur zurück und gab Berichte über die Trennung von ihrem Partner als Grund an. Danach scheiterten die Juristin Hildegard Vera Kaethner als Kandidatin der AfD-Fraktion und die Anwältin Sylvia Püschel als Kandidatin von BVB/Freie Wähler bei der Wahl im Landtag. Die sechs Fraktionen hatten sich nicht auf einen Kandidaten oder eine Kandidatin einigen können.

Das neunköpfige Verfassungsgericht mit Sitz in Potsdam überwacht die Einhaltung der Verfassung des Landes. Das Gericht kippte zum Beispiel im Jahr 2020 das Paritätsgesetz für gleichmäßig viele Männer und Frauen auf den Kandidatenlisten für Landtagswahlen.