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Klima Berufungsprozess gegen Kohlekraftgegner: Störaktionen

Von dpa Aktualisiert: 12.07.2023, 12:48
Unterstützer von zwei Angeklagten, die 2022 an einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde teilgenommen haben.
Unterstützer von zwei Angeklagten, die 2022 an einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde teilgenommen haben. Frank Hammerschmidt/dpa

Cottbus - Im Berufungsprozess gegen zwei Kohlekraftgegner wegen einer Blockade am Kohlemeiler in Jänschwalde ist es am Mittwoch im Landgericht Cottbus teils zu Störaktionen gekommen. Auch Justizbedienstete griffen ein. Eine Unterstützerin der Angeklagten wurde aus dem Gerichtssaal gebracht. Die Angeklagten, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, kamen wie zu Prozessbeginn auch am Mittwoch mit bunten Perücken, Sonnenbrille und Maske vor Mund und Nase. Zum Auftakt verstreuten sie an ihrem Platz eine schwarze Substanz auf dem Tisch, die sie selbst als Kohle bezeichneten. Nach Angaben eines Prozessbeobachters wurde gegen die Angeklagten ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängt, weil sie sich zu Verhandlungsbeginn nicht von ihren Plätzen erheben wollten.

Der Prozess am Landgericht Cottbus sollte noch am Mittwoch - dem zweiten Verhandlungstag - zu Ende gehen. Zuvor waren Zeugen gehört worden. Vor dem Landgericht versammelten mit teils mit Transparenten einige Unterstützer der Gruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“, die gegen das Verfahren protestierten.

Die beiden Angeklagten sollen im September vergangenen Jahres mit 18 anderen Klimaaktivisten auf das Gelände des Kohlekraftwerks in der Lausitz eingedrungen sein, sich an Gleise festgekettet und Förderanlagen besetzt haben. Der Energiekonzern Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Unternehmen gab laut Gericht einen Schaden in Höhe von etwa drei Millionen Euro an. Anders als die anderen Kohlekraftgegner sollen sich der Mann und die Frau nach ihrer Festnahme geweigert haben, ihre Namen zu nennen. Aus diesem Grund saßen sie bereits knapp drei Monate in Haft.

Das Amtsgericht Cottbus hatte sie zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Gegen das Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Angeklagten Berufung ein.