Benetton Benetton: Neue Runde im Prozess um Schockwerbung

Karlsruhe/dpa. - Der Vorsitzende des I. Zivilsenats, Willi Erdmann, machte in derVerhandlung deutlich, dass der BGH nicht notwendigerweise an dasErgebnis des anderen Gerichts gebunden sei; die Deutung der Bildersei Sache des BGH. Fraglich sei, ob das Foto eher als Reizobjekt denwirtschaftlichen Zielen des Bekleidungsherstellers Benetton dienensolle oder ob es eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungdarstelle. Der frühere Benetton-Fotograf Oliviero Toscani hatte seineAufnahmen als Anklage kritikwürdiger Zustände dargestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte darauf hingewiesen, dass dieAnzeige nicht nur als Stigmatisierung Aidskranker, sondern auch alskritische Stellungnahme zur Ausgrenzung dieser Menschen verstandenwerden könnte. In diesem Fall sei die Anzeige von derMeinungsfreiheit geschützt. «Ein vom Elend der Welt unbeschwertesGemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der StaatGrundrechtspositionen einschränken darf», hieß es damals in derUrteilsbegründung. Der BGH dagegen hatte 1995 argumentiert, beimVerbraucher würden Gefühle von Mitleid und Ohnmacht zu kommerziellenZwecken ausgenutzt.
Die Auseinandersetzung um zwei weitere Anzeigen mit einerölverschmierten Ente und schwer arbeitenden Kindern in der DrittenWelt ist dagegen beendet. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauterenWettbewerbs verzichtete am Donnerstag auf ihre Klage.