Bayern Bayern: Plastiniertes Paar beim Sex bleibt vorerst verboten

Augsburg/dpa. - Das hat das VerwaltungsgerichtAugsburg am Freitag vorläufig entschieden. Das Gericht hat den Antrag von Hagens zu einer sofortigen Entscheidung als unbegründet verworfen. Ein Beschluss in der Sache soll nächste Woche fallen. Von Hagens hatte nach dem Verbot eines liegenden Aktes einen zweiten schwebenden Sexual-Akt enthüllt. Das hatte die Stadt untersagt unddie Figuren wieder verhüllen lassen.
Von Hagens hatte sich mit seiner Klage auf eine Ausführung desGerichts in einem ersten Verbots-Urteil bezogen, wonach er einzelneExponate seiner Augsburger Schau der Stadt nicht zur Genehmigungvorlegen müsse. Die Stadt ihrerseits prüft, gegen diese Auffassungvor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu ziehen. Sieist nach wie vor der Ansicht, dass die Zurschaustellung einesLeichen-Liebesaktes gegen das bayerische Bestattungsverbot und dieWürde des Menschen nach dem Tod verstößt.
Die Präsentation des liegenden Aktes war vom Verwaltungsgerichtverboten worden, da es Zweifel an der Einwilligung des betreffendenMannes an der Darstellung geben hatte. Dieser lebte vor seinem Tod ineinem Heim und soll dement gewesen sein. Für diesen Fall hatte dasGericht eine Verletzung der Menschenwürde durch die Liebesakt-Darstellung gesehen.
Nachdem von Hagens am Donnerstag den zweiten Sex-Akt enthüllthatte, war die Stadt Augsburg eingeschritten. Sie hatte ein erneutesVerbot der Darstellung erlassen, den Akt verhüllt und denAusstellungsraum unzugänglich gemacht. Von Hagens hatte dies alsZensur und Bevormundung kritisiert.
Zum ersten Mal hatte von Hagens zwei plastinierte Leichen beimGeschlechtsverkehr in der Ausstellung «Der Zyklus des Lebens»gezeigt, die dieses Wochenende in Berlin zu Ende geht. DieDarstellung erzürnte viele Menschen, darunter mehrere Politiker. Auchevangelische Pfarrer protestierten gegen die Schau. Diese stieß mitetwa 220 000 Besuchern auf vergleichsweise wenig Interesse.
Auch die Berliner Ausstellung hatte eine gerichtlicheAuseinandersetzung nach sich gezogen, bei der von Hagens unterlag.Das Berliner Verwaltungsgericht verbot ihm, Leichen vor Publikum zuöffnen - auch die Würde von Verstorbenen sei unantastbar. Von Hagenshatte bei einer Live-Präparation im sogenannten Anatomischen Theaterder Moderne eine Leiche vor Zuschauern geöffnet.
Die Berliner Schau geht an diesem Sonntag nach knapp vier Monatenzu Ende. Die Besucherzahlen erreichten bei weitem nicht die dervorherigen Berlin-Ausstellung im Jahr 2001: Damals waren innerhalbvon rund sieben Monaten knapp 1,4 Millionen Besucher gekommen. DieBesucherzahlen nannte eine Sprecherin des Instituts für Plastinationin Heidelberg.