1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Fahrgemeinschaften: Automobilclubs fordern mehr Mitfahrparkplätze

Fahrgemeinschaften Automobilclubs fordern mehr Mitfahrparkplätze

Fahrgemeinschaften können den Geldbeutel und die Umwelt schonen. In Thüringen sollten nach Ansicht von Verkehrsexperten mehr solcher Angebote geschaffen werden.

Von dpa 20.05.2025, 04:00
Dem Thüringer Verkehrsministerium zufolge gibt es aktuell einen einzigen offiziellen Mitfahrerparkplatz im Freistaat.
Dem Thüringer Verkehrsministerium zufolge gibt es aktuell einen einzigen offiziellen Mitfahrerparkplatz im Freistaat. Martin Schutt/dpa

Erfurt/Frankfurt - Automobilclubs sehen in Thüringen deutlichen Nachholbedarf bei Mitfahrerparkplätzen - also jenen Parkplätzen an vielbefahrenen Straßen, an denen Pendler ihre Autos abstellen können, um Fahrgemeinschaften zu bilden. „Ein gezieltes Angebot an Mitfahrerparkplätzen kann einen wichtigen Beitrag leisten, den Anteil gemeinsamer Fahrten zu erhöhen und damit Umwelt wie Geldbeutel der Pendler zu schonen“, sagt ADAC-Verkehrsexperte Lukas Berkel. 

Der Automobilclub AvD verweist zudem auf steuerliche Vorteile von Fahrgemeinschaften: Der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 Euro gelte auch bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft, und zwar für die Mitfahrer von Fahrgemeinschaften an den Arbeitstagen, an denen sie ihr eigenes Fahrzeug nicht einsetzen.

Ein offizieller Pendlerparkplatz in ganz Thüringen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es im Freistaat dem AvD zufolge einen deutlichen Nachholbedarf: So habe etwa das Land Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren eine dreistellige Zahl solcher Pendlerparkplätze eingerichtet. In Thüringen gibt es dem Verkehrsministerium zufolge aktuell einen einzigen offiziellen Mitfahrerparkplatz an der Anschlussstelle Meiningen Nord. Alle anderen bestehenden Pendlerparkplätze befänden sich auf „nicht gewidmeten Flächen“, erklärt Sprecher David Kehrberg. 

Auf diesen könnten die Grundstückseigner zwar eine entsprechende Nutzung zulassen, seien aber nicht verpflichtet, diese vorzuhalten oder in einen bestimmten Zustand zu versetzen. Das Ministerium verweist bei den Autobahn-Pendlerplätzen auf die Autobahn GmbH als zuständige Stelle. Diese teilte auf Anfrage mit, dass das Bundesverkehrsministerium die Zuständigkeiten für solche Flächen derzeit prüfe. Die Dauer der Klärung sei aber offen.

Mitfahrerparkplätze nicht nur an Autobahnen

Aus Sicht der Automobilclubs wären Mitfahrerparkplätze aber nicht nur an Autobahnen, sondern auch an belebten Bundes- oder Landstraßen sinnvoll. In diesen Fällen seien in der Regel Land oder Kommunen zuständig. Für die Umsetzung sollten sich Land und kommunalen Planungsgemeinschaften zunächst einen Überblick verschaffen und die attraktivsten Knotenpunkte definieren, so Berkel. Aus Sicht des ADAC sollte die Förderung des Landes Thüringen für kostenfrei nutzbare Pendlerparkplätzen der Kommunen zudem von derzeit 75 Prozent auf 90 Prozent der Kosten erhöht werden.

Während der ADAC künftig von einem moderaten Wachstum bei der Anzahl von Fahrgemeinschaften ausgeht, sieht das Thüringer Verkehrsministerium bisher keinen generellen Bedarf von Mitfahrerparkplätzen an Landesstraßen. Dieser werde aktuell weder angemeldet oder eingefordert. „Ob eine Kommune im Einzelfall einen Bedarf für einen Pendlerparkplatz sieht und entsprechende Flächen widmen will, muss sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich entscheiden“, so Kehrberg.

ADAC: Attraktive Angebote werden eher genutzt

„Moderne, zentrale und gut ausgeschilderte Pendlerparkplätze sollten nicht nur aufgrund der aktuellen Nachfrage geplant, sondern als eine Form der Angebotspolitik verstanden werden“, argumentiert hingegen ADAC-Sprecher Berkel. Das Thema Fahrgemeinschaften sollte daher in die kommunale Verkehrsplanung integriert werden. Wenn attraktive Angebote geschaffen würden, steige auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese genutzt würden.