Kriminalität Attacken mit Spitzhacke und Kugelbombe: fast vier Jahre Haft
Erst werden Schaufensterscheiben eines Modegeschäfts mit einer Spitzhacke zerstört, dann explodiert vor dem Laden eine sogenannte Kugelbombe. Der Sachschaden ist hoch. Es ging dem Täter um eine Frau.

Berlin - Ein 37-Jähriger attackierte wiederholt ein Modegeschäft - zuletzt mit einer sogenannten Kugelbombe: Knapp neun Monate später ist der Mann zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach ihn unter anderem der Bedrohung, Sachbeschädigung, Brandstiftung sowie versuchten schweren Brandstiftung und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig. Der 37-Jährige hatte gestanden.
Weil der Angeklagte glaubte, dass der Inhaber des Geschäfts ein Verhältnis mit seiner Frau habe, war es laut Anklage über Wochen hinweg zu Bedrohungen gegen den vermeintlichen Nebenbuhler und Attacken gegen das Geschäft sowie Fahrzeuge des Geschäftsmannes gekommen. Um neun Straftaten mit zum Teil hohem Sachschaden ging es im Prozess.
Motiv laut Urteil: persönliche Fehde
In einer persönlichen Fehde mit dem Inhaber des Geschäfts sei es zu den Attacken gekommen, stand für das Gericht fest. Die nächtlichen Angriffe seien nicht von langer Hand geplant gewesen, doch der Angeklagte habe mit „steigender Intensität“ agiert. Nur dem Zufall sei es geschuldet, dass es keine Verletzten gab.
Im November 2024 hatte der 37-Jährige laut Anklage den Geschäftsmann angerufen und bedroht. Kurz zuvor habe er mit einer Spitzhacke drei Schaufensterscheiben von zwei Geschäften des Mannes in Berlin-Neukölln zerstört. Weitere Bedrohungen seien gefolgt. Im Dezember und Januar habe der Angreifer zwei Fahrzeuge des vermeintlichen Rivalen angezündet – in diesen Fällen betrage der Schaden insgesamt 144.000 Euro.
Ein Kilogramm schwere Kugelbombe gezündet
Im Februar habe der 37-Jährige nachts eine etwa ein Kilogramm schwere Kugelbombe vor einem der Ladengeschäfte des Geschäftsmannes gezündet. Es seien Scheiben zerborsten – auch mehrere Fensterscheiben eines Wohnhauses auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Der Sachschaden liege bei rund 30.000 Euro. Die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten soll in dem Geschäft gearbeitet haben.
Der dreifache Vater wurde im März festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf dreieinhalb Jahre Haft. Es habe sich um Beziehungstaten gehandelt, die sein Mandant bereue, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.