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Amtsgericht Cottbus Amtsgericht Cottbus: Haftbefehle im Fall Dennis aufgehoben

Von Peter Jähnel 01.07.2004, 14:14
Ein Streifenwagen der Polizei passiert ein Wohnhaus in Cottbus, in dem in einer Tiefkühltruhe ein totes Kind aufgefunden wurde. Die Leiche eines kleinen Jungen hat möglicherweise eineinhalb Jahre lang in der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung gelegen. (Foto: dpa)
Ein Streifenwagen der Polizei passiert ein Wohnhaus in Cottbus, in dem in einer Tiefkühltruhe ein totes Kind aufgefunden wurde. Die Leiche eines kleinen Jungen hat möglicherweise eineinhalb Jahre lang in der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung gelegen. (Foto: dpa) dpa

Cottbus/Potsdam/dpa. - Die Eltern des toten Dennis aus Cottbussind nach einer Woche Untersuchungshaft seit Donnerstag wieder auffreiem Fuß. Auf Antrag ihrer Verteidigung habe das AmtsgerichtCottbus die Haftbefehle ohne Auflagen aufgehoben, sagteGerichtsdirektor Wolfgang Rupieper. Gegen die 43-jährige Frau undihren inzwischen 37 Jahre alten Mann gebe es weiterhin dringendenTatverdacht, doch Haftgründe lägen nicht mehr vor.

Dem widersprach die Staatsanwaltschaft und legte Beschwerde gegendie Entscheidung ein. Der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe weiter,hieß es zur Begründung. Dennis war Ende 2001 im Alter von sechsJahren offenbar an Entkräftung gestorben. Seine Leiche lag mehr alszweieinhalb Jahre in der Tiefkühltruhe der Plattenbauwohnung derEltern.

Da es inzwischen eine richterliche Zeugenvernehmung gab, bestehebei den Eltern keine Verdunkelungsgefahr mehr, sagte Rupieper. Esgebe auch keine Fluchtgefahr, da nunmehr feststehe, dass die Eheleutesich bisher immer in Cottbus aufhielten und nicht woandersuntertauchen könnten.

Der kleine Dennis war nach Auskunft einer Zeugin vor seinem Tod inder Cottbuser Wohnung seiner Eltern manchmal angebunden. Dies habeseine Großmutter väterlicherseits bei einer richterlichen Vernehmungerzählt, erklärte der Anwalt des Vaters von Dennis. Sie habe ihnlosgeschnitten. Beiden Eltern wird Körperverletzung mit Todesfolgevorgeworfen, der Mutter zusätzlich Misshandlung von Schutzbefohlenen.Die Mutter hatte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft allebelogen und ihnen erzählt, Dennis liege mit Diabetes im Krankenhaus.

Obwohl das Kind 2001 schulpflichtig wurde, reagierte niemand inden Ämtern, als der Junge nicht eingeschult wurde. Erst im Mai 2002- ein halbes Jahr nach seinem Tod - meldeten die Eltern Dennis undseinen jüngeren Bruder in der Schule an. Eine ärztliche Untersuchunggab es nicht.

Das Bildungsministerium kündigte disziplinarische Schritte gegenMitarbeiter der Schule und des Schulamtes an. Außerdem wurde einebessere Zusammenarbeit der Ämter angewiesen. Die parteilose CottbuserOberbürgermeisterin Karin Rätzel gab dem staatlichen Schulamt dieSchuld, sieht jedoch keine Versäumnisse bei den städtischen Ämtern.Die CDU-Fraktionsvorsitzenden im Potsdamer Landtag, Beate Blechinger,forderte, die Fachaufsicht über die Jugendämter anders zu regeln.«Der Schutz des Kindes und nicht der vermeintliche Schutz derMitarbeiter muss im Vordergrund stehen.»