Absturz Absturz: Unglücksballon hatte keine Betriebserlaubnis

Mönchengladbach/dpa. - Der Unglücksballon von Mönchengladbach hatte keine Betriebserlaubnis. Eine Genehmigung sei bei einer deutschen Behörde nie beantragt worden, sagte der Sachverständige der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, Walter Müller, am Donnerstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Revue».
Bei dem schweren Unfall auf dem Nato-Sommerfest in Mönchengladbach-Rheindahlen war am Pfingstmontag die fünfjährige Tochter eines britischen Soldaten und dessen deutscher Frau tödlich verunglück. Das Mädchen war bei einem plötzlich über das Gelände herein brechenden Unwetter mit dem noch nicht in Betrieb genommenen Ballon mitgerissen worden. Rund 50 Kilometer entfernt schlug der Ballon auf, das Kind wurde nur noch tot geborgen.
Müller sagte, der verunglückte Ballon habe weder die notwendige Genehmigung vom Regierungspräsidium Düsseldorf noch von britischen Behörden gehabt. Eine deutsche Betriebserlaubnis sei jedoch zwingend vorgeschrieben. Müller hat den Fall inzwischen an die britischen Behörden abgeben müssen. Er warf in dem Interview der «Neuen Revue» den Betreibern auch einen unsachgemäßen Umgang mit dem Ballon vor. Auf Grund der vorausgesagten Sturmböen hätte das Fluggerät besser am Boden befestigt und das Helium entleert werden müssen.
